Hallo zusammen,
wir als Betriebsrat gehen auf Betriebsratsfortbildungen.
Die Geschäftsführung hat die Einrichtungsleitungen angewiesen, auf den Fortbildungsetat aller der firmeneigenen Mitarbeiter zu achten, da der Betriebsrat schon eine Summe für seine Mitglieder in diesem Jahr verbraucht.
Ist das rechtens, dass die Geschäftsführung die Fortbildungskosten der Betriebsräte ( hier: Betriebsratsschulungen) nachteilig für die anderen Kollegen in Richtung Fortbildung gestaltet. Der Betriebsrat sozusagen verantwortlich ist, daß eventuell andere Kollegen nicht auf fachbezogene Fortbildungen gehen können, nur weil der Betriebsrat sein recht auf Fortbildung umsetzt??