Betriebsrat verursacht Kosten, Kollegen haben dadurch Nachteile
Hallo zusammen, wir als Betriebsrat gehen auf Betriebsratsfortbildungen. Die Geschäftsführung hat die Einrichtungsleitungen angewiesen, auf den Fortbildungsetat aller der firmeneigenen Mitarbeiter zu achten, da der Betriebsrat schon eine Summe für seine Mitglieder in diesem Jahr verbraucht. Ist das rechtens, dass die Geschäftsführung die Fortbildungskosten der Betriebsräte ( hier: Betriebsratsschulungen) nachteilig für die anderen Kollegen in Richtung Fortbildung gestaltet. Der Betriebsrat sozusagen verantwortlich ist, daß eventuell andere Kollegen nicht auf fachbezogene Fortbildungen gehen können, nur weil der Betriebsrat sein recht auf Fortbildung umsetzt??
Community-Antworten (20)
03.03.2015 um 20:22 Uhr
§§ 40 und 41 BetrVG
03.03.2015 um 20:51 Uhr
...und ab sofort eine verdammt gute Öffentlichkeitsarbeit des BR, der diese Vorgehensweise des AG im Betrieb kommuniziert. Es gibt nämlich keine schlimmeren Hyänen, als die, die man als uninformierte Pädagogen bezeichnet.
03.03.2015 um 21:14 Uhr
Hmmm, ich stehe da wohl voll auf dem Schlauch... was sind "uninformierte Pädagogen"? Diese Begrifflichkeit ist mir nicht geläufig
03.03.2015 um 21:28 Uhr
Ich bin davon überzeugt, dass der TE in einem sozialen Betrieb arbeitet. Und gerade die dort tätigen, sozial arbeitenden AN können ekelig werden, wenn sie sich durch ein BR-Gremium z.B. um die Kostenübernahme für FB gebracht sehen. Ein Ponyhof und ein Haifischbecken sind da gar nichts gegen. Sozialgesocks halt...
03.03.2015 um 21:30 Uhr
Globus, dein Hinweis auf das Umlageverbot ist komplett falsch und albern. Es verbietet die Erhebung von Leistungen und Beträgen von den AN für den BR. Die Nichtzulassung für ein Seminar ist davon in keiner Weise erfasst. Da kann ich selbst Snooker winden wie er will, sofern kein AVlicher Anspruch auf Fortbildung besteht, ist das Nichtentsenden zu Seminaren für den AN komplett kostenneutral.
Selbstverständlich darf und kann der AG seine Betriebskosten budgetieren. Und wenn der Topf für Weiterbildzungen (und dazu zählen auch BR-Seminare) leer ist, können eben keine weiteren Schulungen mehr von den Einrichtungsleitungen freigegeben werden.
03.03.2015 um 21:31 Uhr
Pickel, das haben Gerichte aber auch schon anders gesehen...
03.03.2015 um 21:32 Uhr
Kölner da bin ich gespannt. Wohlgemerkt ich beziehe mich hier aufs Umlageverbot. Dass der AG sich nicht hinstellen darf und sagt "ihr könnt nicht zum Seminar weil der Böse BR das Geld verbraten hat" ist eine andere Frage (Behinderung der BR-Arbeit).
Das ist dann aber die Kommunikation. Wenn er einfach sagt "Geld für Seminare ist alle" und der Flurfunk weiß dass das meiste Geld der BR verbraucht hat, kommt er (meines Wissens) damit durch.
03.03.2015 um 21:55 Uhr
Okay, da habe ich dich missverstanden.
03.03.2015 um 22:15 Uhr
Hmmm, genau genommen habe ich das (beim ersten hören) auch nciht nachvollziehen können, die Erklärung war für mich aber stimmig...
Rechtsprechungen beziehen sich immer auf den Einzelfall. Und da ist es nun mal so, dass irgendwer klagt. In dem hier benannten war es in der Tat, dass der BR das als Behinderung der BR Arbeit ansah (was für die Klage auch einfacher war).
Es sollte nciht bewiesen werden, dass es hier ein Umlage des AG bezüglich der BR Arbeit (Seminare) handelte - letztendlich ist es das aber... Die Berufsförderung, Weiterbildung oder wie auch immer von AN werden aufgrund BR Kosten eben zurückgefahren - somit wird der "Topf" dafür verringert und die Kosten, die der BR "verursacht" auf die AN umgelegt. Und diese Tatsache ist es doch, was eine Behinderung der BR Arbeit darstellt...
Wie gesagt, ich glaube es war das vorletzte Seminar von mir, da hatten wir einen solchen Fall, wo ein TE genau von sowas berichtete - und auch ich sagte, das ist Behinderung der BR Arbeit, der Dozent sagte, ja, aber warum? Es ist es schon wenn er kosten die der BR Verursacht, zum Nachteil der AN "umlegt" - der 41er ist seiner Meinung nach also die Ursache für die Behinderung der BR Arbeit...
Ich fand das sehr sehr einleuchtend... und nur, weil es kaum Beschlussverfahren wegen Verstoßes gegen 41 gibt, ist es nicht gänzlich falsch...
Ursache und Wirkung...
03.03.2015 um 22:38 Uhr
Globus, Unternehmen werden in aller Regel mit Budgetierungen geführt. Das hat soweit rein gar nichts mit dem BR zu tun. Geld ist nicht im Überfluss da und muss entsprechend "sortiert" werden. Und wenn der leere Topf nicht populistisch mit BR-Aktivitäten begründet wird (sondern schlicht leer ist), ist das keine Behinderung.
hier gibt es natürlich einen Graubereich. Ein AG kann die Info auch geschickt streuen ohne sich die Hände schmutzig zu machen. Da hilft dann nur gute Öffentlichkeitsarbeit.
03.03.2015 um 22:42 Uhr
Der BR ist aber nicht Bestandeil des Budgets, ebensowenig wie der AG...
03.03.2015 um 23:32 Uhr
Sagt wer? Wenn der BR das Budget überzieht ist das folgenlos. Ein Budget mindern kann er aber selbstverständlich. Ps vernünftige AG budgetieren (anders als du schreibst) übrigens auch ihre eigenen Kosten
03.03.2015 um 23:57 Uhr
Erschreckend wie einige Teilnehmer hier nicht einmal einfachste wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen.
04.03.2015 um 11:03 Uhr
Ich sehe die BR-Seminare jedenfalls nicht im Topf der betrieblichen Bildungsmaßnahmen. Da ist das Argument der Topf ist leer auch nichts anderes als polemische Stimmungsmache. Das solltet Ihr dem AG untersagen.
Das was eingangs bereits gesagt wurde. Massive betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ist angesagt! Ihr müsst den AN sagen, worum es dem AG geht. Zwietracht!
04.03.2015 um 13:11 Uhr
Genau, wenn die betrieblichen Bildungsmaßnahmen und die BR Bildungsmaßnahmen in einem Topf wäre - wer oder was hätte Vorrang wenn sich der Topf leert? "Oh Betriebsrat Müller, du kannst leider nicht auf das zugegebermaßen wichtige Seminar ..., weil Schmidt letzten Monat ein Schweißerlehrgang gemacht hat. Na, vielleicht ist ja nächstes Jahr noch ein wenig Geld im Budget..."
04.03.2015 um 15:15 Uhr
Globus,
das hat doch nichts mit "Vorrang" zu tun, sondern allenfalls mit Rechtsansprüchen. Wenn die Kasse des Arbeitgebers leer ist, dann kann er alles einsparen worauf kein Rechtsanspruch besteht, dort wo ein Rechtsanspruch besteht kann er hingegen nicht auf seine Kassenlage verweisen, sondern allenfalls den Gang zum Amtsgericht antreten.
04.03.2015 um 15:25 Uhr
ich lach mich schlapp... es ist in deinen Augen richtig, dass ein BR ein Seminar nicht machen darf, wenn der "Topf" leer ist... wir sollten hierzu die Stelle dann im BetrVG umschreiben.
"Tut mir leid, BR, ich weiß, ich brauch euer Seminar niht genehmigen, aber leider ist gerade das Budget alle - tut mir voll doll viel Leid - aber keine Angst, in 10 Jahren ist vielleicht noch für einem von euch ein BR1 Seminar drin..."
04.03.2015 um 16:48 Uhr
Globus,
mir ist nicht klar worüber Du Dich schlapp lachst. Hast Du meinen Beitrag nicht verstanden?
Deine Interpretation "es ist in deinen Augen richtig, dass ein BR ein Seminar nicht machen darf, wenn der "Topf" leer ist" hat jedenfalls nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.
05.03.2015 um 14:13 Uhr
Hallo BR , der AG hat entsprechend § 40 BetrVG eine Kostentragungspflicht für den BR und hat sie deshalb auch einzuplanen. Was dies im Wesentlichen ist, beinhaltet der § 40.
05.03.2015 um 15:21 Uhr
Ich bin da voll bei Globus (unsere kleine Kugel). Am besten schreibt der AG dem BR das er das Seminar nicht besuchen kann weil das Budget ausgereizt ist aus dem niegelnagelneuem Ferrari mit dem sich der AG gerade auf Probefahrt befindet.
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