GF zu den Mitarbeitern: Betriebsrat verursacht hohe Kosten.
Hallo! Unsere Geschäftsführung hat die Angewohnheit den Mitarbeitern immer wieder Kosten des BR vorzuhalten und Ihnen zu erzählen, daß diese Kosten auf die Arbeitnehmer umgelegt werden (z.B. weniger Weihnachtsgeld), besser sei es doch wir hätten gar keinen BR mehr. Oftmals übernimmt diese Hetzjagd einer der Führungskräfte ( den die sind ja auch nur Angestellte, die Fragen stellen). Nun weiß ich, daß dies strafbar ist und der AG nicht über diese Kosten sprechen darf. Weiß Jemand, wo daß steht und wie mir einen Tip geben, wie ich mich verhalten soll, wenn es bei der nächsten Betriebsversammlung wieder dazu kommt? Danke
Community-Antworten (13)
30.05.2006 um 00:20 Uhr
Gibt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratstätigkeit in einer Weise bekannt, die als Behinderung der Amtsführung des Betriebsrats gelten kann, so hat der Betriebsrat einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber das unterläßt. Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 12. November 1997 - 7 ABR 14/97
30.05.2006 um 01:20 Uhr
Bei einer Betriebsversammlung hat der BR das Hausrecht. Bei rechtswidirigen Vorträgen vom AG kann der BR ihm das Wort entziehen.
30.05.2006 um 01:46 Uhr
Oh ja, das kommt gut!
Sobald der Arbeitgeber auf der Betriebsversammlung die Kosten des BR anspricht sollte man ihn am besten mit Polizeigewalt des Versammlungsraumes entfernen lassen.
Falls dem einen oder anderen Arbeitnehmer dann doch noch Bedenken kommen sollten warum das Thema den BR so nervös macht...
Provokante Gegenfrage: Wenn ein BR seine Kosten und Aufwände nicht rechtfertigen kann, verursacht er dann möglicherweise tatsächlich unnötig hohe Kosten?
Falls aber auf der nächsten 1. Mai Demo lauthals gefordert wird, die Vorstände sollten ihre Bezüge offenlegen, dann wird dem kein BRM widersprechen...
30.05.2006 um 05:00 Uhr
Ramses II: Uneingeschränkte Zustimmung aus dem Zickenstall!
30.05.2006 um 08:22 Uhr
Also Ramses II und Z.Ickig, euch kann ich bei Weitem nicht folgen. Man könnte meinen, ihr seid von einem AG eingeschleust.
Die Rechtsgrundlage bildet der §23 Abs.3 BetrVG! Ihr solltet den Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen, daß er eine grobe Pflichtverletzung nach dem o.g. §en begeht und ihr gegebenenfalls die Unterlassung dieser Handlung gerichtlich geltend macht! Manche Arbeitgeber lassen es eh nicht bevor man mit rechtlichen Konsequenzen droht bzw. diese durchsetzt.
30.05.2006 um 09:34 Uhr
Frank B.: Uneingeschränkte Zustimmung von mir!
Geschäftsleitungen nutzen gern auch begründbare Kosten des BR um diesen bei den Kollegen in Misskredit zu bringen. Wenn ein Betriebsrat sich für entstandene Kosten rechtfertigen soll, ist er meist schon in der Defensiv-Lage und wer sich entschuldigt hat Schuld. Kostendiskussion von Seiten der GF entspricht nicht dem § 2 Abs 1. BetrVG (vertrauensvolle Zusammenarbeit).
30.05.2006 um 10:51 Uhr
Frank B.,
genau so ist es: Ich werde vom Arbeitgeberverband dafür bezahlt dass ich hier die armen Betriebsräte fertig mache.
Ich empfinde Deine Reaktion ehrlich gesagt faschistoid. Bloß weil ich an dieser Stelle einen Denksanstoß gebe der nicht Deiner einengenden Betriebsratsbrille entspricht versuchst Du gleich mich selber zu diskreditieren statt auf meinen Standpunkt einzugehen. Das ist die Reaktion von jemandem der Angst hat dass der andere Standpunkt richtig sein könnte.
bernd,
siehst Du, hier haben wir schon den ersten grundsätzlichen Unterschied in unserem Selbstverständnis:
Ich schrieb: "Wenn ein BR seine Kosten und Aufwände nicht rechtfertigen kann ...", du machst daraus: "Wenn ein Betriebsrat SICH für entstandene Kosten rechtfertigen soll ..." Ich akzeptiere aber dass das Selbstverständnis und das Rückgrat von Betriebsräten unterschiedlich stark ausgeprägt ist.
30.05.2006 um 11:12 Uhr
Ramses, leider wird der §2 in den verschiedenen Betrieben unterschiedlich gelebt. Wenn die Zusammenarbeit gut ist, wird man gegenseitig auch die eine oder andere kritische Bemerkung des Sozialpartners annehmen. Wobei ich mich allerdings schon frage, ob man dies dann nicht besser beim Monatsgespräch statt auf der BV klärt. Es gibt leider aber auch Betriebe, bei denen an der BV auch ein Arbeitgeber- und ein BR-Anwalt teilnehmen...
30.05.2006 um 11:28 Uhr
Hallo !!! Ich bin das ersten mal hier und staune über die schnellen Antworten !
Ich kann die Gegenfragen von Ramses schon verstehen, denn er kennt die Vorgeschichte nicht.
Wir als BR bestehen so erst seit 2 Monaten. Der voriger BR war sehr AG freundlich- keine Fortbildungen keine Wiedersprüche, keinen Rechtsstreit.
Folge - Einsparungen in allen sozialen Bereichen und das Angebot an die Mitarbeiter, schafft den BR ab und es gibt mehr Weihnachtsgeld. Außerdem macht er mit den AN was er will - z.B. 12 Stunden arbeiten oder Frühdienst und am selben Tag Nachtdienst.
Nun sind wir da und sind dem AG einfach zu teuer, weil wir Fortbildungen machen wollen, die er bezahlen muß und schwarze Bretter anschaffen möchten.
Also kommt die Kostenfrage da ganz gelegen.
Natürlich sind wir bereit unsere Kosten offen zu legen und auch entsprechend zu vertreten, aber doch nicht nach zwei Monaten mit eine Prognose fürs nächste Jahr.
Ich bin noch sehr unerfahren in der BR Arbeit und hoffe hier hin und wieder Hilfe zu bekommen.
Viele Grüße Lu
30.05.2006 um 12:02 Uhr
Natürlich verursacht ein BR Kosten. Das ist ganz natürlich und beginnt schon damit, dass die Arbeitszeit plötzlich für so tätigkeitsfremde Dinge wie "Personelle Einzelmassnahmen", die Kontrolle der Einhaltung des ArbZG, BR-Sitzungen und und und (...) aufgewendet wird. Dann will ein BR ein Büro haben, auch das Büro verursacht Kosten, denn es muss gemietet, gereinigt und ausgestattet werden. Was ist ein Büro ohne Büromöbel??? Und es muss ein Regal mit Literatur her. Und es wollen Seminare besucht werden, denn nur ein informierter BR kann seine Arbeit überhaupt vernünftig machen. Da kommt schon der eine oder andere Brocken zusammen.
Andererseits - so ein BR-Seminar ist mit ca. 1000 EUR pro Woche (je nach Anbieter) relativ billig. Wenn ich mir ein Seminar über C++ reinziehe, kommt das meinen Arbeitgeber dreimal so teuer. Solche Kosten vor der Belegschaft zu rechtfertigen ist also relativ leicht.
Ich würde mir an eurer Stelle einen leichten Ansatzpunkt für den Hebel suchen, mit dem ihr den AG zur Vernunft bringen könnt. Also z. B. das ArbZG. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass es in seinem Laden eingehalten wird. Hierbei ist der AG insbesondere auf die §§22 und 23 hinzuweisen. Ggf. müsst ihr einen Anwalt hinzuziehen und den AG nach §17 ArbZG anzinken. Auf jeden Fall wird sowas wesentlich teurer für den AG als die paar Fortbildungen. Wenn sich AG dermassen dämlich anstellen, sollte es leicht für euch sein, ihn im Kreis laufen zu lassen, ohne dass man die Schnüre sieht, an denen ihr die Strippen zieht! :)
30.05.2006 um 12:37 Uhr
In eurer Diskussion ist genau das passiert, was der Arbeitgeber mit seiner Kostenkritik bewirken will: nämlich den BR in Frage zu stellen und Zwietracht zu säen. Ihr habt prompt bewiesen, dass es wirkt.
Solche Attacken eines Arbeitgebers wird es immer wieder geben und daher sollte ein BR auch in der Lage sein, zu erklären, dass die Arbeit des BR gesetzlich geregelt ist und daher auch Kosten verursacht. Da muss er gleichzeitig auch dafür sorgen, dass man ihm nicht überhöhte Kosten zu Lasten des Betriebes nachsagen kann. Nichts Anderes meinte (hoffentlich) auch Ramses II.
Wenn dies gegeben ist, dann sollte man eher gelassen drauf reagieren. Mit dem Gebrauch des Hausrechts bei der Betriebsversammlung würde man den Bogen sicher überspannen.
Von einem einigermaßen kooperativen Arbeitgeber würde ich auch erwarten, dass er derartige Themen erst mal intern beim 74er Gespräch vorbringt und nicht in der Öffentlichkeit. Denn dort wäre es wirklich nur als Provokation und Versuch der Behinderung des BR zu sehen.
30.05.2006 um 18:25 Uhr
Ich halte den Ansatz für falsch. Der Betriebsrat verursacht ja eigentlich keine Kosten für sich persönlich, sondern zur Ausübung der Mitarbeitervertretung, daher müßte die GL die Kosten als Kosten der gesamten Mitarbeiter rechnen. Ich denke, aus diesem Blickwinkel heraus, auf's Jahr und Mitarbeiter umgelegt, muß sich kein Betriebsrat sich ein schlechtes Gewissen bezüglich der Kosten machen.
04.06.2006 um 22:55 Uhr
Bei uns war es so das mir als BRVor. gesagt wurde die Sonderzahlung kann nicht gezahlt werden weil er jetzt für ein AN bezahlen muß der vorher gearbeitet hat. Darauf meine Antwort: Das soll er der Belegschaft selber sagen und verwies auf den § 78 BetrVG 22 Auflage RN 10 Mit wortlaut: Auch die Unterichtung der ArbN über Kosten des BR kann eine unzulässige Behinderung der BR Arbeit sein, wenn sie in einer Art und weise erfolgt, die die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit mißachtet und die BRMitgl. in einemunberechtigten negativen Licht erscheinen lassen und damit deren Amtsführung erschweren. Weil wir dürfen auch nicht über Zahlen der Geschäftsleitung auskünft geben.
Gruß Harri
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