Erstellt am 03.03.2015 um 13:44 Uhr von Pjöööng
Wogegen wollt Ihr Euch denn absichern?
Erstellt am 03.03.2015 um 14:22 Uhr von Widder
Wenn in der Einladung der Beschluß zur Bestellung des Anwaltes steht, und es dazu vorher einen TOP, Diskussion zur Bestellung eines Anwaltes gibt, steht einer Teilnahme zu diesem Punkt, und zu dem Punkt zudem der Anwalt etwas sagen muss/soll, m. E. nichts im Wege.
Der Anwalt ist für diese Punkte ja schließlich geholt worden.
Erstellt am 03.03.2015 um 15:17 Uhr von Insel
Absichern wollen wir uns dagegen das wir nicht anfechtbar sind.
Der Beschluss des Anwaltes steht noch nicht auf der TO und ist auch noch kein TOP Punkt, deswegen wie kann ich diesen Mangel heilen? GL hat uns zugesagt das wir den Anwalt schon in der nächsten Sitzung dazu ziehen können, obwohl wir keinen Beschluß darüber haben, die Kostenübernahme hat die GL auch schon vorher zugesagt das alles ohne Beschluß. Kann mir bitte jemand helfen!!!
Erstellt am 03.03.2015 um 15:27 Uhr von Pjöööng
Zitat (insel):
"Absichern wollen wir uns dagegen das wir nicht anfechtbar sind."
... oder vielleicht auch ganz das Gegenteil ... ;0)
Ist mir aber auch andersherum noch nicht klar...
Habt Ihr Bedenken wegen der Kostenübernahme?
Habt Ihr Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit?
Habt Ihr Bedenken wegen des Zugangs zum Sitzungsraum für den Anwalt?
Oder habt Ihr nur so ein unbestimmtes Gefühl?
Erstellt am 03.03.2015 um 15:31 Uhr von Widder
Dann bleibt dir nur die Möglichkeit einer Änderung bzw. Ergänzung der TO um den Punkt: Bestellung eines Anwaltes. Die rechtssichere Formulierung des Beschlußes kann dir der RA nennen, obwohl dies wahrscheinlich nicht schlimm ist, da ja die kostenübernahme, hoffentlich schriftlich, vorhanden ist.
Diese Änderung muss aber einstimmig erfolgen.
Erstellt am 03.03.2015 um 15:55 Uhr von gironimo
Ich denke, der AG hat der Kostenübernahme schon zugestimmt?
Ansonsten könnt Ihr natürlich morgen auch noch mal beschließen, dass Ihr einen Anwalt hinzuzieht. Wozu eigentlich? Als Sachverständiger? Da wäre die Kostenübernahmeerklärung des AG ja genau richtig.
Als Prozessbevollmächtigter. Da braucht Ihr keine vorab Kosten Übernahme des AG.
Ganz allgemein denke ich, dass Euch der Anwalt sagen wird, was Ihr am richtigsten beschließt - tut er es nicht, habt Ihr den falschen Anwalt.