W.A.F. LogoSeminare

Externen anstellen trotz Bewerbung von intern?

K
KarinKarin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf der AG jemanden von extern zum 1.4. einstellen, wenn eine Mitarbeiterin als Schwangerschaftsvertretung angestellt ist, ihr Vertrag am 10.4. ausläuft und sie sich ebenfalls auf die Stelle beworben hat?

Danke für die Auskünfte!

1.43304

Community-Antworten (4)

P
Pickel

02.03.2015 um 18:39 Uhr

Wenn er die externe Person für geeigneter hält, selbstverständlich.

G
gironimo

02.03.2015 um 20:44 Uhr

Die Frage ist, ob Ihr Nachteile erkennen könnt, die eine Zustimmungsverweigerung aus dem § 99 BetrVG möglich macht. Nur: Es wäre schön gewesen, die Stelle zu bekommen - reicht da eher nicht.

Aber es heißt ja auch im 99er: als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten

Vielleicht könnt Ihr daraus was machen. Ihr müsst es ja nicht beweisen, dass es so ist.

Immerhin bringt Ihr die Sache damit zum Gericht, das der AG ja anrufen muss, wenn er den Externen weiter will. Danach weiß man dann mehr.

Und nach meiner Erfahrung führt das dann meist zu einen Kompromiss - kommt aber auf den AG an.

P
Pickel

03.03.2015 um 09:39 Uhr

Gironimo, dein Hinweis geht in diesem Falle völlig fehl.

Nach dem 10.4. ist der Vertrag der MA ausgelaufen. Sollte der BR jetzt widersprechen, wartet der AG eben bis zum Auslaufen des AV und stellt dann den Antrag erneut. Die 2-3 Wochen Übergangszeit sind es ihm sicherlich wert...

G
gironimo

03.03.2015 um 10:54 Uhr

Ob er es macht sei dahingestellt - man mussdoch wenigstens die Chance nutzen. Wer nichts tut - hat schon verloren....

Ihre Antwort