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Gleichbehandlung bei Vergütung der Überstunden

W
wienur
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Unternehmen gibt es eine BV, die die Überstundenzuschläge regelt. Danach erhalten nur produktive oder gewerblich Arbeitnehmer dieese Zuschläge. Die Angestellten wurden explizit ausgenommen. Ich halte diese BV für ungültig. Liege ich damit richtig?

Gleichzeitig ist diese BV Inhalt der Tarifverhandlungen. Kann dadurch der Tarifabschluss gefährdet werden?

1.08402

Community-Antworten (2)

P
Pickel

02.03.2015 um 09:44 Uhr

Nein, du liegst falsch, sofern die Trennung eindeutig möglich ist (in der Praxis eher schwierig).

Traifverhandlungen werden dadurch sicher nicht gefährdet - fraglich nur, ob der TV eine BV zu dem Thema zulässt.

G
gironimo

02.03.2015 um 10:00 Uhr

Es gibt ja eigentlich nur Arbeitnehmer. Und so würde ich dies auch gegenüber dem Arbeitgeber argumentieren.

Wer mehr Stunden leistet ist doch egal - er tut es für das Unternehmen.

Die BV wäre ohnehin hinfällig, wenn ein Tarif Überstundenzuschläge regelt (§ 77 Abs. 3 BetrVG). Man kann hoffen, dass im zukünftigen Tarifvertrag diese Trennung nicht mehr besteht.

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