Mobbing Zusatzvertrag nicht verlängert
Eine MA kam auf mich zu und erzählte, dass sie sich von ihrer Vorgesetzten gemobbt fühlt. Sie arbeitet als ServiceKraft im Tagesraum. Da Stationspersonal ausgefallen ist, hat die Wbl sie gebeten am Nachmittag noch im Tagesraum die Bewohner mit Essen zu versorgen. Das tat sie dann auch. also Doppelschicht. Da die Vorgesetzte vom Service davon nichts wusste, und es erst am Montag erfahren hat,hat sie dafür gesorgt, dass ein Zusatzvertrag nicht verlängert wird. das hat finanzielle Konsequenzen für die MA. Meine Frage: Ist ein Gespräch mit WBL, MA , Servicevorgesetzte und Betriebsrat ratsam oder sollen wir gleich zur Einrichtungsleitung gehen.
Community-Antworten (8)
01.03.2015 um 20:52 Uhr
Und wo ist jetzt das Mobbing?
01.03.2015 um 21:00 Uhr
die MA fühlt sich gemobbt, weil die Teamchefin vom Service nicht mit ihr gesprochen hat.Die Teamchefin hat auch den MA des Service und Hauswirtschaft untersagt zur Betriebsversammlung zu gehen. Sie geht mit allen so um. Haben alle Angst vor ihr.
01.03.2015 um 21:25 Uhr
Das ist sicher Willkür, aber kein Mobbing.
02.03.2015 um 00:17 Uhr
Unabhängig von der Bewertung, ob es sich hier um Mobbing handelt, stellt das Verhalten der Teamchefin, MA die Teilnahme an einer Betriebsversammlung zu untersagen, ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar.
Ihr als Betriebsrat müsst diesem Treiben unbedingt Einhalt gebieten und zwar über die Geschäftsleitung. Ihr müsst in der nächsten BR-Sitzung einen Beschluss fassen, z.B.: "Dem BR ist bekanntgeworden, dass die Vorgesetzte XY den Mitarbeitern AA, BB, usw. die Teilnahme an der Betriebsversammlung untersagt. Dies stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dar. Der Betriebsrat fordert die GL unverzüglich auf, der Vorgesetzten XY zu untersagen, Mitarbeitern die Teilnahme an einer Betriebsversammlung zu verbieten und fordert bis zum xx.yy.2015 eine entsprechende Rückmeldung dazu. Sollte die GL dieser Aufforderung zur Unterlassung nicht nachkommen, wird der Betriebsrat nach §23 Abs. 3 beim Amtsgericht die Unterlassung beantragen."
Warum ist das eine Behinderung der Betriebsratsarbeit, könntet ihr euch fragen. Ganz einfach: Stellt euch vor, die GL verbietet im Extremfall ALLEN Mitarbeitern die Teilnahme an der Betriebsversammlung, dann könntet ihr als Betriebsrat eure Arbeit nicht ordentlich erledigen, da ihr dann nicht umfassend alle auf einmal informieren, keine Meinungen einholen und eurer Pflicht zu vierteljährlichen Betriebsversammlungen also nicht nachkommen könntet.
Also, ein solches Treiben der Teamchefin auf keinen Fall hinnehmen, sondern entschieden dagegen vorgehen, lautet mein Rat.
02.03.2015 um 09:35 Uhr
Betriebsversammlung???
02.03.2015 um 10:05 Uhr
a Stationspersonal ausgefallen ist, hat die Wbl sie gebeten am Nachmittag noch im Tagesraum die Bewohner mit Essen zu versorgen. Das tat sie dann auch. also Doppelschicht.<
Hoffentlich mit Zustimmung des BR !!!!
dass ein Zusatzvertrag nicht verlängert wird< welcher?
Ansonsten. Miteinander reden ist immer ein guter Weg. Was sich da klären lässt, braucht man nicht bis zum Arbeitgeber tragen.
02.03.2015 um 14:45 Uhr
Zitat (HamburgerJung): "Sollte die GL dieser Aufforderung zur Unterlassung nicht nachkommen, wird der Betriebsrat nach §23 Abs. 3 beim Amtsgericht die Unterlassung beantragen."
Das ist ja wohl eher für eine Stilblütensammlung geeignet...
03.03.2015 um 18:27 Uhr
bei manchen Antworten frage ich mich, ob der Sachverhalt überhaupt gelesen wurde....
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