Hallo Kollegen

Die Geschäftsführung hat teilzeitbeschäftigte Betriebsratsangehörigen an 7 von 16 Tagen aus dem Dienstplan des laufenden Monats gestrichen.

Im März nun die an die teilzeitbeschäftigten Betriebsratsangehörige vergebenen Schichten im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 2/3 gekürzt werden. An nur vier Tagen im Monat sollen die Betroffenen beschäftigt werden.

Zuvor war von der Geschäftsleitung erklärt worden, die Betriebsratsarbeit werde in Zukunft nicht mehr als Arbeitszeit bezahlt.

Die Kostenübernahme für Betriebsratsschulungen verweigert die Geschäftsführung bis heute.

Erfüllt das alles nicht den Straftatbestand "Behinderung der Betriebsratsarbeit" nach § 119.

Ich bin dafür die Geschäftführer anzuzeigen.
Liege ich richtig?