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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Formelle Fehler bei der ordentlichen Kündigung einer Azubine

N
Nordischboy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

hat die Azubine gute Chancen weiterbeschäftigt zu werden, wenn die ordentliche Kündigung während der Probezeit formelle Fehler enthält?

Der BR hat den Anhörungsbogen am 27.2. erhalten, Kündigung soll zum 8.3. erfolgen und Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. :o)

Abends bekam der BR eine Email mit blabla Text. Im Anhang war erneut der Anhörungsbogen. Später fiel uns auf, dass die Direktorin dann den Fehler von 14 tagen Kündungsfrist auf sofort korrigiert hat. Natürlich nehmen diesen Anhörungsbogen nicht.

Meint Ihr, dass Sie mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gute Chancen hat weiter beschäftigt zu werden, wenn die Probezeit am 31.3. endet?

Man muss dazu wissen, dass der AG Geld sparen will und krampfhaft nach irgendwas sucht. Die Azubine ist sehr selbstbewusst, aber nett und fleißig. Jedoch ist sie nicht auf dem Mund gefallen und ist direkt in Ihrer Art. dazu ist sie leider sehr sehr kräftig gebaut, was der Direktorin nicht gefällt. Im Büro hatten die Blicke alles verraten.

Könnte man auch ggf. den Spieß umdrehen und aus einer ordentlichen Kündigung eine betriebsbedingte machen? Schliesslich hat der BR gerade die Zahlen vorgelegt bekommen, dass aufgrund der hohen Personalkosten eingespart werden muss? Schliesslich hält sie es ja einem jeden Tag vor, wie schlecht es dem Laden geht und wir müssen sparen usw. Dann hätte die Direktorin ihren Spaß.

Freue mich auf Eure Antworten.

Grüße

1.840012

Community-Antworten (12)

G
gironimo

01.03.2015 um 11:33 Uhr

Wenn der AG mehrere Anhörungen beim BR zum gleichen Sachverhalt einreicht, sind diese Anhörungen jeweils einzeln zu behandeln. Also ggf. jedesmal Bedenken äußern und/oder Widerspruch.

Äußert Ihr Euch nicht zur zweiten Anhörung, habt Ihr durch Fristverstreichung zugestimmt.

Im Übrigen, warum sollte der Azubi da eine Chance haben, wenn die Probezeit erst am 31.3. endet? Eine der beiden Anhörungen war doch wohl korrekt - oder? Eine Chance hat er nur, wenn Fehler in der Anhörung sind. Aber bis zum 31.3. kann der AG ja noch viele Anläufe unternehmen.

H
Hoppel

01.03.2015 um 12:51 Uhr

@ Nordischboy

Wird mit falscher Kündigungsfrist zum falschen Datum gekündigt, ist eine Kündigung aus diesem Grund regelmäßig NICHT unwirksam. Arbeitsgerichte deuten die Kündigung regelmäßig nur in die korrekte Kü´frist um; Ausnahmen davon sind eher selten!

Im Falle einer Probezeitkündigung ist ausschlaggebend, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wurde. Die Hürden einer Probezeitkündigung sind auch bei Azubis gering und es muss nicht sehr substantiiert begründet werden.

Mich wundert´s allerdings, dass einem Azubi erst jetzt in Probezeit gekündigt werden soll. Üblicherweise beginnt ein neues Ausbildungsjahr im August/September. Und die Probezeit von Azubis darf lt. § 20 BBiG höchstens 4 Monate betragen ... Wann also hat das Ausbildungsverhältnis begonnen?? Und ... greift ein TV? Falls ja, was ist in diesem konkret geregelt?

Für einen AN/Azubi ist aber grundsätzlich von Interesse, dass eine zu kurze Kü´frist auch weniger Geld bedeutet. Geht man nicht fristgerecht gegen die Kündigung vor, ist die Kündigung zum falschen Termin wirksam.

N
Nordischboy

01.03.2015 um 13:23 Uhr

Hallo,

na wir sind doch nicht auf dem Tauschbasar, wo ich wir uns aussuchen, welchen Anhörungsbogen wir nehmen. Inhaltlich sind se beide zu 100% identisch, nur beim zweiten wurde das eine von 2 Wochen auf sofort geändert. Ansonsten hätte die GL ein Problem. Ich kann ja auch so tun, als wenn ich beim zweiten Anhörungsbogen das nie gesehen hätte.

Aus erfahrung weiß ich, dass das irgendwie stinkt. Wenn se ne Rechtsschutz hat, dann sollte sie sich das ma von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht angucken lassen.

Des Weiteren bin ich nach wie vor der Meinung, dass man hier als Grund auch den Spieß umdrehen kann. Dann kann man begründen, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.

Also ich weiß nicht.... Aber das gute daran ist, wir sind alle keine RA. So oder so sollte sie es prüfen lassen, was hat sie zu verlieren.

K
Kölner

01.03.2015 um 16:00 Uhr

Kündigungsschutzklage in der Probezeit? Da wäre mir aber jahrzehntelang was entgangen... Sonst: Siehe Hoppel!

N
Nordischboy

01.03.2015 um 17:42 Uhr

Wegen formellen fehler hat schon der AG 5000 Euro Abfindung gezahlt, weil die MA gerade mal 2 Monate im Betrieb war und scheisse gebaut hat. Es gibt nun mal spielregeln. Ansonsten würde die Direktorin es ja kaum korrigieren, oder?

K
Kölner

01.03.2015 um 17:54 Uhr

Du haust hier Infos raus, die kein Mensch nachvollziehen kann. Abfindungen werden regelmäßig auch dann gezahlt, wenn man eine Klage ausschließen will.

Und Deine Spielregeln stellen sich ein wenig so dar, als wenn Du den weissen Ritter spielen willst aber nur stumpfe Waffen besitzt, dass aber vehement leugnest.

H
Hartmut

01.03.2015 um 18:51 Uhr

Natürlich kann man auch bei einer Kündigung während der Probezeit Kündigungsschutzklage erheben. Er ist inhaltlich sinnlos, weil man keinen Kündigungsschutz hat, klar. Aber: Der TE stellt auf formale Fehler ab. Stellt der Richter aber formale Fehler fest, wird er die Kündigung ja eventuell als unwirksam ablehnen, und dann hat sich die Klage gelohnt - für den Moment.

Gironimo hat recht insofern, dass der AG bis zum 31.3. noch beliebig oft kündigen kann. Aber man kann es ihm auch schwer machen, indem man die Klagefrist (3 Wochen) voll ausnutzt. Dann kann das der AG nach meiner Rechnung nur zwei Mal tun, nämlich diesmal (und das geht ja aus formalen Gründen schief) und noch einmal. Mit ein bisschen Glück ist dann erneut ein Formfehler drin, und voila - Probezeit überlebt!

Natürlich kann dann der AG noch ein drittes und -zigtes Mal kündigen, aber alle diese Kündigungen wären dann außerhalb der Probezeit, für einen unter Kündigungsschutz stehenden MA, also keine Selbstgänger mehr.

N
Nordischboy

01.03.2015 um 19:12 Uhr

bitte aber bedenken, dass es sich um eine azubine handelt. ist die probezeit rum, wird es schwer diese person dann zu kündigen.

aber was haltet ihr davon, dass der ag kündigt um geld zu sparen? er hat es uns ja mitgeteilt. und die sachen, die er ag vorgetragen hat, sind zwar plausibel aber für mich nicht akkut

H
Hartmut

01.03.2015 um 19:42 Uhr

bitte aber bedenken, dass es sich um eine azubine handelt. ist die probezeit rum, wird es schwer diese person dann zu kündigen.

Ja genau. Das ist es doch, was du als Betriebsrat bezwecken möchtest - oder!?

N
Nordischboy

01.03.2015 um 21:36 Uhr

ja aber wie seht ihr die erfolgschancen

G
ganther

02.03.2015 um 13:21 Uhr

der AG kann euch zehn Anhörungsbogen schicken. Das macht die Kündigung nicht unwirksam. Ich sehe auf Grund der Formalien erst mal noch nix

E
Erschüttert

02.03.2015 um 18:35 Uhr

Was ist das denn für ein Gesülze hier?

Aufgrund der Formalien sehe ich hier einen ganzen Berg von Mist. Man muss auch nicht schon über die Unwirksamkeit einer Kündigung palavern, wenn wir noch in der Anhörungsphase sind.

Hier gibt es auch kein Auswahlrecht, sondern es gilt grundsätzlich immer nur die erste Mitteilung. Jede weitere ist eine Ergänzung und leitet dann je nach Informationsstand und Bedarf, die letztlich geltende Anhörungsfrist ein.

Keinesfalls aber handelt es sich hier um zig voneinander Unabhängige, die jede für sich zu behandeln ist.

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