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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann nicht gewählte Azubine nachrücken?

D
doRna
Nov 2016 bearbeitet

Servus,

vergangenen Herbst haben sich vier Azubis für die JAV-Wahl aufstellen lassen, wobei nur drei gewählt werden konnten. Ich wurde per Stichwahl gewählt, da eine Azubine genauso viele Stimmen hatte wie ich. Die Vorsitzende unserer JAV ist nun ausgeschieden, sodass wir uns ja nun neu konstituieren müssen. Kann die nicht gewählte Azubine nun nachrücken?

MFG,

J. Dorna

6.42301

Community-Antworten (1)

M
monalisa

18.06.2009 um 21:55 Uhr

@Dorna, eure erste Ersatzazubine rückt nun in das erlauchte JAV - Gremium nach. Ist doch eigentlich logisch, ihr wärt ja ansonsten nur noch zu zweit.... Ihr habt zwar nun keinen Ersatz mehr, aber das tut eurer Geschäftsfähigkeit keinen Abbruch. Also?
JAV - Sitzung einberufen und einen/eine neue Vorsitzende wählen! Sollte eure jetzige Stellvertretung zum Vorsitz gewählt werden, dann gibt es einen weiteren - internen - Wahlgang, die Wahl des Stellvertreters.

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