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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung des BR im Wechseldienst

M
Melzi
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen neuen BR in einem Busunternehmen mit täglich wechselnden Dienstzeiten gegründet. Dadurch entstehen dem BR Mitglied Nachteile wenn er eigentlich 8,5 Std. Laut Dienstplan, der immer 14 tägig aushängt bezahlt bekommt, die BR Besprechung aber nur 4 Std. dauert. Da der Dienst anderweitig besetzt wurde, hat das BR Mitglied permanent Nachteile. Welche Regelung greift hier.

1.10907

Community-Antworten (7)

K
Kölner

27.02.2015 um 18:24 Uhr

Na, da kann man doch den AG mal auffordern, für den Rest der Zeit für Beschäftigung zu sorgen.

G
gironimo

27.02.2015 um 18:59 Uhr

§ 78 BetrVG - Nachteile darf das Amt nicht mit sich bringen.

X
xumuimhxer

02.03.2015 um 11:21 Uhr

Whow, damit dürfte Melzi sich jetzt geholfen fühlen.

Es ist eine der Hauptflichten des AGs im Arbeitsverhältnis dem MA Arbeit zuzuweisen. Die gegenüberstehende Pflicht das AN ist es nun, seine Arbeitsleistung dem AG anzubieten.

Es reicht also, sich als AN hinzustellen und zu sagen "ich hier, Du Jane...ähm..AG". Hat der AG nun keine Arbeit, ist dies erstmal sein Problem. Ausnahmen gibt es hier aber auch. Ist der AN daran Schuld, dass keine Arbeit zugewiesen werden kann (z.B. verschuldet zu spät, Schiff ausgelaufen), sieht es etwas anders aus. Das kommt jedoch hier nicht in Frage, BetrVG geht vor.

Allerdings seid ihr bei der Festlegung das Dienstplans in der zwingenden Mitbestimmung. Es wäre durchaus nicht unangebracht, diese dazu zu nutzen, dem AG bei der Verteilung passender Dienste für die BRM zu helfen.

P
Pjöööng

02.03.2015 um 11:49 Uhr

Siehe § 37(2) BetrVG:

"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Wenn hier der Arbeitgeber mehr Arbeitsbefreiung erteilt als er verpflichtet wäre, dann darf er deshalb nicht das Entgelt kürzen.

K
Kölner

02.03.2015 um 12:18 Uhr

@xumuimhxer Oh, Dein Beitrag hilft essentieller? Da halte ich mich dann im Zweifel mal lieber an Pjöööngs Meinung.

X
xumuimhxer

03.03.2015 um 14:43 Uhr

@Kölner:

Stell Dir mal vor, melzi nimmt sich Deine Antwort her, stellt sich hin und fordert den AG auf, Arbeit zu geben. Der Ag wird sagen "Nö, warum sollte ich. Du Schuld, Du Schicht verpasst, Dein Problem." Und nun? Deine Antwort hat ihm rein gar nicht geholfen.

Und jetzt schu dir meinen zweiten Absatz an. Da stehen die Gründe drin, warum der AG hier den schwarzen Peter hat. Und auch gleich die passenden Buzzwords um den Ag klarzumachen, dass man weiß, dass man im Recht ist.

Pföööngs Antwort hilft auch nicht wirklich. Der Ag gewährt ja keine zusätzliche Freistellung. Er schiebt das Problem, dass keine Arbeit da ist auf den AN ab.

P
Pjöööng

03.03.2015 um 14:53 Uhr

Zitate (xumuimhxer): "Und auch gleich die passenden Buzzwords um den Ag klarzumachen, dass man weiß, dass man im Recht ist."

"Es reicht also, sich als AN hinzustellen und zu sagen 'ich hier, Du Jane...ähm..AG'"

Ich denke auch dass nach der Ansprache dem Arbeitgeber klar ist, dass der AN im Recht ist. Was ein bisschen Urwaldsprache doch alles klarstellen kann...

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