Erstellt am 27.02.2015 um 09:29 Uhr von gironimo
Naja - bei Versetzung - § 99 BetrVG -- da kommt niemand vorbei.
Wenn natürlich der neue GF das ganze noch blockt, kann die Kollegin auch noch nicht am 1.3. dort anfangen. Dann wäre ja noch Zeit zur Anhörung. Sonst steht dem BR der § 101 BetrVG zur Verfügung.
Erstellt am 27.02.2015 um 09:42 Uhr von Pickel
Der BR muss vor der Versetzung angehört werden. Ist doch nachvollziehbar, dass der Neue mitreden will - und dann soll er den BR einbeziehen. Bei einem internen Bewerber sind wahrscheinlich ohnehin wenig Widerspruchgründe vorhanden...