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Informationspflicht

K
Karinna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir wissen, dass bei uns eine Stelle intern ausgeschrieben wurde. Es hat auch gestern ein Gespräch mit der einzigen Bewerberin gegeben, die zugestimmt hat und ab 1.03. in ihre neue Position wechselt. Nächste Woche kommt auch ein neuer Geschäftsführer, bislang sind wir nahezu "Führungslos". Der neue GF will mit der Kollegin sprechen, bevor der Vertrag unterschrieben wird, das ist für die Kollegin auch okay. Wann hätten wir als BR informiert werden müssen???

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

27.02.2015 um 10:29 Uhr

Naja - bei Versetzung - § 99 BetrVG -- da kommt niemand vorbei.

Wenn natürlich der neue GF das ganze noch blockt, kann die Kollegin auch noch nicht am 1.3. dort anfangen. Dann wäre ja noch Zeit zur Anhörung. Sonst steht dem BR der § 101 BetrVG zur Verfügung.

P
Pickel

27.02.2015 um 10:42 Uhr

Der BR muss vor der Versetzung angehört werden. Ist doch nachvollziehbar, dass der Neue mitreden will - und dann soll er den BR einbeziehen. Bei einem internen Bewerber sind wahrscheinlich ohnehin wenig Widerspruchgründe vorhanden...

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