Erstellt am 25.02.2015 um 12:51 Uhr von Kölner
Er darf nur nach § 80 BetrVG die Bruttolohnlisten einsehen! Und das auch für jeden einzelnen Monat. Wie aber das Gehalt vom Brutto zum Netto wird, dass geht den BR nix an!
Erstellt am 25.02.2015 um 14:21 Uhr von gironimo
so ist es. Brutto heißt aber natürlich auch, dass der BR die einzelnen Entgeltbestandteile erkennen kann. Also was ist das Fixgehalt, was Zulagen, was Prämien usw.
Der Datenschutz zieht da nicht, der BR ist ja nicht "Dritter" sondern Betriebspartei und der § 80 Abs. 2 BetrVG räumt ihm ja ausdrücklich das Recht ein.
Erstellt am 25.02.2015 um 14:21 Uhr von Pickel
Nein, die Abrechnungen nicht. Nur die Bruttolohnliste der Buchhaltung.
Mir fehlt es auch an Phantasie mir vorzustellen, worin ein vernünftiges INteresse im Einsehen der eigentlichen Abrechnungen liegen könnte.