darf der Betriebsrat die Bruttoabrechnungen einsehen ?
darf der betriebsrat die bruttoabrechnungen aller gewerblichen arbeiter und arbeiterinnen im betrieb einsehen ??? Datenschutz ???
Community-Antworten (3)
25.02.2015 um 15:21 Uhr
so ist es. Brutto heißt aber natürlich auch, dass der BR die einzelnen Entgeltbestandteile erkennen kann. Also was ist das Fixgehalt, was Zulagen, was Prämien usw.
Der Datenschutz zieht da nicht, der BR ist ja nicht "Dritter" sondern Betriebspartei und der § 80 Abs. 2 BetrVG räumt ihm ja ausdrücklich das Recht ein.
25.02.2015 um 13:51 Uhr
Er darf nur nach § 80 BetrVG die Bruttolohnlisten einsehen! Und das auch für jeden einzelnen Monat. Wie aber das Gehalt vom Brutto zum Netto wird, dass geht den BR nix an!
25.02.2015 um 15:21 Uhr
Nein, die Abrechnungen nicht. Nur die Bruttolohnliste der Buchhaltung.
Mir fehlt es auch an Phantasie mir vorzustellen, worin ein vernünftiges INteresse im Einsehen der eigentlichen Abrechnungen liegen könnte.
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