Hallo BR-Kollegen,

wenn im Haustarifvertrag 4 Wo. Kündigungsfrist, aber im Arbeitsvertrag 2 Monate steht, immer so zu verstehen, dass wenn der AN kündigt, was greift dann?
Ist bei einem Streitfall es dann ein Günstigkeitsprinzip, wenn der AN mit 4 Wo. Frist, laut HTV, kündigen kann?

Danke für die Antworten.