Eingruppierung bei Haustarifvertrag
In unserem Laden wurde auf Druck der Gewerkschaft ein HTV zw. GW undAG unterschrieben. Eigentlich ein gute Sache, Jetzt müssen alle MA eingruppiert werden. Dazu werden vom AG einer Arbeitsplatzbewertung unterzogen. Der AG versucht jetzt die MA so niedrig wie möglich einzugruppieren, und der BR soll gem.HTV zustimmen. Berechtigterweise sind dieMA sauer, aber die Mitglieder vom BR in der Paritätischen Kommission wollen nur dort die Interessen der MA vertreten, wo sie Chancen in der Schlichtung sehen, auch gegen den Willen der betreffenden Mitarbeiter. Welche Möglichkeiten bleiben den Mitarbeitern ihre Rechte zu waren?
Community-Antworten (3)
16.06.2012 um 01:26 Uhr
Die Mitarbeiter koennen nur ggf wegen Verstoss gegen den TV klagen und sonst auf den.BR hoffen.
16.06.2012 um 11:29 Uhr
Wenn die Eingruppierung der Mitarbeiter eine Schlichtungsprocedur vorsieht, kann diese natürlich nur erfolgreich bei AN erfolgen, die auch einen Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben (Mitglieder der Gewerkschaft). Wenn auf diese Weise erst einmal der "Rahmen" abgesteckt ist und die Eingruppierung bestimmter Tätigkeiten feststeht, wird es sich der Arbeitgeber (aus leicht nachvollziehbaren Gründen) stark überlegen, ob er nicht auch die anderen vergleichbaren AN in die gleiche Gruppe eingruppiert.
Daher gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Mitglied der Organisation werden, die den Tarif abgeschlossen hat oder wie BRMler schon schreibt ....hoffen und warten bis der Vorgang abgeschlossen ist.
16.06.2012 um 12:36 Uhr
Gironimo
Den Anspruch auf den TV haben ALLE bei wekchen in ArbV steht, dass der TV zur Anwendung kommt. Wenn im ArbV aber ein bestimmter TV mit Standdatum steht, dann nur diesen. Das wuerde hier dann aber auch bedeuten, dass sofern dieses ein alter TV vor dem HausTV, sie dann nicht unter den Neuen HausTV muessten. Also, weder Gerwerkschaft noch AG koennen sagen, der neue HausTV wird auch auf Nichtmitglieder zwangsweise angewandt ABER der Teil Parikom nicht. Also entweder ganz oder gar nicht.
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