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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist eine Ausgrenzung von Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern aus dem Betriebsrat zulässig?

F
Fotochatter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich als aktives Mitglied (seit 02-2011) eines 5-köpfigen Gremiums, bin seit Beginn bei den Diskussionen und der Weiterentwicklung unseres Haustarifvertrages (HTV) aktiv beteiligt.

Da wir nun in die "heiße Phase" zur Entwicklung des unterschriftsreifen Entwurfes kommen und die eigentlichen Vertragspartner des HTV die Gewerkschaft und der Arbeitgeber sind, wurde ich nun plötzlich zu den Sitzungen des Betriebsrates mit der Gewerkschaft nicht mehr zugelassen / eingeladen, mit der Begründung: Ich sein kein Mitglied der Gewrkschaft und somit nicht befugt an diesen Sitzungen teilzunehmen!

Es handelt sich wohlgemerkt NICHT um eine Mitgliederversammlung, sondern um Themenbezogene Sondersitzungen des Betriebsrates mit der Gewerkschaft als 1 Vertragspartner der beiden unterzeichnenden Parteien.

Ist dies zulässig, dass hier eine Ausgrenzung eines aktiv mitwirkenden Betriebsrates stattfindet?

Für Informationen wäre ich dankbar, da ich keinen vergleichbaren Fall recherchieren konnte (zumal ich keine Verstösse beging und/oder "entlassen" werden soll).

Viele Grüße & Danke Schön Fotochatter

2.078010

Community-Antworten (10)

T
Tanzbär Akzeptiert

11.05.2012 um 14:31 Uhr

Schöne Antworten, aber falsche Frage?

Und jetzt versuche ich mal eine Antwort auf die Frage. Nein, man darf dich nicht ausschließen, wenn das BR-Sitzungen mit Gewerkschaft als Gast sind. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht. Du bist gewählter Betriebsrat und hast dem Wählerwillen zu folgen.

H
hennessy

11.05.2012 um 14:14 Uhr

Ein Haustarifvertrag ist nicht Sache des betriebsrates sondern der zuständigen Gewerkschaft und ihren Gewerkschaftsmitgliedern.

Sollte aber eine BR-Sitzung stattfinden darfst du nicht ausgeschlossen werden da du ja ordentliches Mitglied bist.

G
Gustl

11.05.2012 um 14:27 Uhr

Was anderes, bist du für den HTV? Wenn ja, dann unterstütze doch die Gewerkschaft, die berechtigt ist, einen HTV zu verhandeln. Bin selbst BRV und verstehe nicht, warum man als BR nicht in der Gewerkschaft beitretet.

Ansonsten stimme ich der Antwort von Hennessy zu.

Gruß, Gustl

F
Fotochatter

11.05.2012 um 14:37 Uhr

Ersteinmal danke für die schnelle Antwort(en) ;-)

Und hier vlt. noch ein paar weitere Infos

1.) Ja, ich bin für den HTV und habe auch in die "überarbeitete Disskusionsgrundlage" mit einem meiner Kollegen sehr viel "Herzblut" hineingesteckt.

2.) Ich bin deshalb nicht (mehr) in einer Gewerkschaft, da ich aus meinem früheren Arbeitsleben (als Mitglied), bei den sowieso seltenen Fällen meiner Anliegen, jedesmal im "Regen stehen gelassen wurde". weiterhin habe ich durch die BR-Sitzungen schon öfters mit den örtlichen Vertretern der hiesigen Gewerkschaft zu tun gehabt und kann mich in keinsterweise mit deren Einstellungen und deren Gebahren identifizieren.

3.) Wie bereits erwähnt sind wir ein 5-köpfiges Gremium wovon 3 Mitglieder (mit unserem Gerwerkschaftsvertreter zusammen) "Eigennutz mit Allgemeinwohl" verwechseln ... das kann ich im Sinne meiner Kolleginnen und Kollegen nicht für gut heisen.

Viele Grüße Fotochatter

Edit: Soweit ich mich nun informieren konnte, wird hier ganz klar zw. Mitgliederversammlungen (reine Privatsache) und sachlich/fachlich bezogenen BR-Sitzungen mit Unterstützung durch die Gewerkschaft unterschieden - sehe ich das richtig um einer weiteren Ausgrenzung vorzubeugen?

P
Petrus

11.05.2012 um 15:51 Uhr

Du bist sicher, dass das eine BR-Sitzung ist - und nicht eine Sitzung der betrieblichen Tarifkommission?

F
Fotochatter

11.05.2012 um 15:54 Uhr

@petrus: Ja, dessen bin ich mir sicher, da ich von meinem "verbündeten, verbliebenen" Kollegen darüber informiert wurde.

F
Fairlight

11.05.2012 um 16:37 Uhr

Wenn dies BR Sitzungen sein sollen, bist Du ganz normal einzuladen und hast ein umfassendes Informationsrecht. Punkt um.

So dies als "BR Sitzung" tituliert wird, können da keine wirksamen Beschlüsse rauskommen, die sich um etwas anderes drehen, als diesen HTV (da können die Mitglieder natürlich handeln).

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber einen Haustarif durch eine Gewerkschaft ausknobeln zu lassen und dann eine Aussage wie bei 2.) (letzter Satz) haben schon einen sehr speziellen Charme.

F
Fotochatter

11.05.2012 um 16:56 Uhr

@ fairlight: zu meiner Aussage "... örtlichen Vertretern der hiesigen Gewerkschaft zu tun gehabt und kann mich in keinsterweise mit deren Einstellungen und deren Gebahren identifizieren ..." sollte ich dies vlt. noch näher präzisieren: "... insbesondere der PERSONEN der hiesigen Gewerkschaft ..."

Weiterhin besteht der HTV bereits seit Jahren und wurde vor meiner Zeit (und meines Kollegen) eingeführt. Die von uns gewünschten Änderungen / Ergänzungen können auch in Folge dessen nur durch die damaligen Vertragspartner abgesegnet werden.

Du tritts mir nicht zu nahe, jedoch bin ich (zusammen mit meinem Kollegen) keineswegs jemand der andere für sich arbeiten lässt und selbst nur profitieren möchte - wir halten uns halt nur an bestehende Regeln/Gesetze ;-)

Danke auch nochmal an Alle für eure, für mich sehr hilfreichen Antworten.

Gruß Fotochatter

S
Streikbrecher

11.05.2012 um 18:32 Uhr

Woher weist Du das es eine BR Sitzung ist? Wird zu dieser gem BetrVG mut TO eingeladen? Gibt es eine Niederschrift gem. BetrVG?

Woran machst Du dieses also fest?

Es koennte ja auch einfach eine Sitzung von Teilnehmern sein, welche sich eben auch aus BRlern und AGlern sowie Gewerkschaftletn sein?

S
Streikbrecher

12.05.2012 um 11:55 Uhr

PS Der Sitzungsleiter uebt im Sitzungsraum das Hausrecht aus, sofern es sich um die Sitzung eines BR Gremium handel.

Ist es ein Treffen von Gewerkschaftlern, AGlern und AN welche auch BRM sind, liegt das Hausrecht beim AG.

Das nur, wenn man einfach hingeht und dann hinaus geworfen wird.

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