Erstellt am 25.02.2015 um 10:42 Uhr von paulanerin
Hallo,
ja, grundsätzlich muss auf jeden Fall nachgeladen werden. Bzw es muss zumindest probiert werden nachzuladen.
Allerdings ist hier die gute Frage warum abgesagt wurde. Ist das BR-Mitglied plötzlich krank geworden oder in Urlaub gefahren? Dann müsst ihr nachladen. Hat sich das Mitglied abgemeldet, weil es zuviel Arbeit auf dem Tisch hat, oder ihm etwas anderes betriebliches dazwischen gekommen ist? Dann dürft ihr nicht nachladen.
Grundsätzlich gilt hier, dass nur nachgeladen werden darf, wenn ein BR-Mitglied krank, im Urlaub oder auf einem BR-Seminar ist. Alle anderen Gründe (Schichtarbeit, zuviel Arbeit, anderer betrieblicher Termin, Seminar/Termin/Fortbildung ausserhalb der NICHT aufgrund von BR-Arbeit stattfindet, etc) sind sogenannte betriebliche Gründe. Dann darf nicht nachgeladen werden, weil sonst die Beschlüsse ungültig werden.
Das gleiche gilt auch für die nachzuladenden Ersatzmitglieder. Ihr müsst solange die Liste abtelefonieren, bis einer sagt, dass er aus betrieblichen Gründen nicht kommen kann. Ab dem Zeitpunkt darf nicht weiter nachgeladen werden.
Ich hoffe ich konnte mit dieser Antwort helfen.
Erstellt am 25.02.2015 um 11:59 Uhr von gironimo
Wenn - wie paulanerin schreibt - ein tatsächlicher Hinderungsgrund vorliegt und Ihr nachladen müsst, würde ich bei den Nachrückern im Falle der Kurzfristigkeit nicht erreicht, weil nicht im Haus, tatsächlich den 10. Nachrücker laden.
Erstellt am 25.02.2015 um 12:00 Uhr von martinez
Hi,
1 Stunde vor Sitzungsbeginn würde ich sagen man kann auf ein nachladen verzichten.
Allein aus Organisatirischen Gründen.
AG hat hier dann ja auch keine möglichkeit im Normalfall einen Ersatz zu besorgen für den MA wo nachgeladen werden soll.
Wenn jetzt die Sitzung zum Schicht Ende ist und du weißt das EBRM hat feierabend, dann kannst du ja mal anfragen ob er Zeit hat.
Man muss dem BRM ja auch die Chance geben sich ordentlich auf eine BR Sitzung vorzubereiten, die ist in dem Fall nicht gegeben.
Erstellt am 25.02.2015 um 23:10 Uhr von AlterMann
"Organisatirische Gründe": Den merk ich mir. :)
Erstellt am 26.02.2015 um 09:13 Uhr von martinez
@Alter Mann
"Organisatorische Gründe"
Sorry für den Rechtschreibfehler, ich werde in Zukunft nochmals drüber schauen bevor ich etwas poste versprochen.
Erstellt am 26.02.2015 um 10:19 Uhr von Kölner
@Martinez
"1 Stunde vor Sitzungsbeginn würde ich sagen man kann auf ein nachladen verzichten."
Ja, das kann man tatsächlich so sehen. Man darf halt diese Stunde nicht "dehnen" und daraus eine generalisierte Nichtladung von EBRM machen.
"AG hat hier dann ja auch keine möglichkeit im Normalfall einen Ersatz zu besorgen für den MA wo nachgeladen werden soll."
Naja. Das ist bei genauer Betrachtung von BRM, die plötzlich tätig werden, auch nicht immer der Fall. Zunächst mal hielte ich diesen Einwand für nicht stichhaltig!
"Wenn jetzt die Sitzung zum Schicht Ende ist und du weißt das EBRM hat feierabend, dann kannst du ja mal anfragen ob er Zeit hat."
Auch das halte ich nicht für stichhaltig. Wenn dem so wäre und er kommt dann zur Sitzung ist es ja gut. Wenn nicht, dann nicht! Auch sähe ich mich als ladender BRV nicht in der Pflicht zu prüfen, inwiefern der Kollege EBRM in der Schicht arbeitet oder selbige zu Ende ist. Wir wissen ja, dass BR-Arbeit grundsätzlich Vorrang hat.
"Man muss dem BRM ja auch die Chance geben sich ordentlich auf eine BR Sitzung vorzubereiten, die ist in dem Fall nicht gegeben."
Muss man das? Dann würden, je nach Lage ja ao Sitzungen an der ordentlichen Vorbereitung scheitern? ;-)
Mal im Ernst: Ich kann Deinen Einwand verstehen! Wenn aber eine fehlende Vorbereitungszeit zu einer Beschlussunfähigkeit des Gremiums führen würde, sollte man sich diesen Einwand 10fach überlegen...