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Wie weit geht die Vertraulichkeit nach §79 BetrVG?

D
Ditaloni
Feb 2025 bearbeitet

Moin an alle Mitstreiter,

die Vertraulichkeit ist in §79 BetrVG geregelt. Man findet im Netz viele Seiten, die sich damit beschäftigen, was alles unter diese Vertraulichkeit fällt. Wir haben das gegenteilige Problem: Die GL hat einfach alles (!) was im Monatsgespräch besprochen wird, als "vertraulich" erklärt. Das kann wohl kaum rechtens sein, insbesondere könnten wir dann ja unseren Kollegen gar nichts mehr berichten. Wo finde ich Hinweis darauf, ob dies rechtens ist?

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Community-Antworten (3)

S
SonjaLindner

25.02.2025 um 19:04 Uhr

Das Anliegen, das Du schilderst, betrifft die Frage nach der Vertraulichkeit von Informationen, die während der Monatsgespräche zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber besprochen werden. Ausgehend von den bereitgestellten Informationen, insbesondere dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), gibt es keine explizite gesetzliche Verfügung, die alle Inhalte eines Monatsgesprächs pauschal als vertraulich einstuft.

Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass die Monatsgespräche nach § 74 Abs. 1 BetrVG ein essentielles Mittel des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darstellen sollen. Diese Gespräche dienen dem Ziel, offene und konstruktive Diskussionen über betriebliche Angelegenheiten zu führen und Lösungen für strittige Themen zu finden. Der ernste Verhandlungswille und die Vertrauensbasis, die das Gesetz hier vorgibt, erstrecken sich jedoch nicht auf eine pauschale Geheimhaltungspflicht.

Die Vertraulichkeit der besprochenen Themen kann sich allerdings aus anderen gesetzlichen Regelungen oder durch spezifische Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ergeben. In der Praxis könnten dazu Vereinbarungen getroffen werden, die bestimmte Inhalte als vertraulich einstufen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers (wie Betriebsgeheimnisse) betroffen sind. Dennoch sollte eine solche Vertraulichkeit nicht pauschal für alle Themen gelten, sondern im Einzelfall gerechtfertigt sein.

Es wäre ratsam, die Gründe für diese Regelung in Ihrem Betrieb zu hinterfragen und gegebenenfalls den Weg der Einigung zu suchen. Ein weiterer Ansatz wäre, diese Problematik im Rahmen eines Monatsgesprächs selbst zu thematisieren und nach möglichen Kompromissen oder klaren Regelungen zu suchen, die die Anforderungen an die Vertraulichkeit mit den Informationsbedürfnissen des Betriebsrats ausbalancieren.

Sollte der Betriebsrat zu der Auffassung gelangen, dass die pauschale Erklärung von Monatsgesprächsinhalten als vertraulich rechtswidrig ist, kann auch eine rechtliche Beratung oder die Einschaltung der Einigungsstelle in Betracht gezogen werden.

C
celestro

25.02.2025 um 19:06 Uhr

"Man findet im Netz viele Seiten, die sich damit beschäftigen, was alles unter diese Vertraulichkeit fällt."

Dann ist doch eigentlich alles klar, oder?

"Das kann wohl kaum rechtens sein,"

Richtig!

D
Ditaloni

26.02.2025 um 08:56 Uhr

@SonjaLindner Wenn man die Angelegenheit besprechen kann, dann ist das kein Problem. Schwierig wird es, wenn die GL mitteilt, dass sie alles im Monatsgespräch besprochen für vertraulich erklärt. "Sollte der BR zu der Auffassung gelangen..." Genau deswegen habe ich hier im Forum diese Frage gestellt: Ich suche Material, um zu einer Auffassung gelangen zu können.

@celestro Hast Du Quellen?

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