Personalakten - Was geschieht mit den Personalakten, wenn eine Betriebsstätte geschlossen wird?
Hallo! Was geschieht mit den Personalakten, wenn eine Betriebsstätte geschlossen wird (alle Mitarbeiter wurden gekündigt)? Der Stammbetrieb existiert jedoch weiter. Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wonach der Betrieb verpflichtet ist, Personalakten noch eine gewisse Zeit zu archivieren? Danke Euch. Andreas
Community-Antworten (2)
04.11.2009 um 21:42 Uhr
Hallo! Nach meiner Meinung müßen sie Aufgehoben werden, wenn Du einmal nach Jahren eine Auskunft benötigst, muß man Dir ja helfen können. Gruß Putzer!
04.11.2009 um 22:51 Uhr
@ Andreasss Für Bewerbungsunterlagen, Beurteilungen, Versetzungsschreiben oder Stellenbeschreibungen gibt es in den meisten Fällen keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Ausnahme ist beispielsweise das Bundesbeamtengesetz § 113 (Aufbewahrungsfrist der Personalakte = 5 Jahre).
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