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Beförderung Anhörungspflichtig?

B
beförderung
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

muss bei einer Beförderung der Betriebsrat angehört werden? es wird kein leitender nach §5.

Grüße

1.72602

Community-Antworten (2)

M
martinez

24.02.2015 um 15:07 Uhr

Hi,

§ 99 BetrVG personelle Einzelmaßnahmen

Ich gehe davon aus es ist eine Versetzung und Umgruppierung und die sind anzuhören. Und da es sich nicht um §5 handelt seit ihr hier auch mit im Boot

Gruß

G
gironimo

24.02.2015 um 16:28 Uhr

Wenn nur ein Ehrenstreifen für das Jackett verliehen wird und neues Türschild, ist der BR außen vor.

Wichtig ist, ob die Arbeit sich ändert, dass eine Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG) dabei herauskommt. Dann § 99 BetrVG

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