Beförderung Anhörungspflichtig?
hallo,
muss bei einer Beförderung der Betriebsrat angehört werden? es wird kein leitender nach §5.
Grüße
Community-Antworten (2)
24.02.2015 um 15:07 Uhr
Hi,
§ 99 BetrVG personelle Einzelmaßnahmen
Ich gehe davon aus es ist eine Versetzung und Umgruppierung und die sind anzuhören. Und da es sich nicht um §5 handelt seit ihr hier auch mit im Boot
Gruß
24.02.2015 um 16:28 Uhr
Wenn nur ein Ehrenstreifen für das Jackett verliehen wird und neues Türschild, ist der BR außen vor.
Wichtig ist, ob die Arbeit sich ändert, dass eine Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG) dabei herauskommt. Dann § 99 BetrVG
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