Temporäre Versetzung
ein Kollege steht kurz vor der Versetzung in eine andere Abteilung. In dieser Abteilung wird er schon dringend erwartet.
Nun soll der Kollege für 2-3 Wochen an einem anderen Standort eingesetzt werden und zwar schon ab kommenden Montag. Dem BR liegt dazu noch keine Anhörung vor.
Kann der BR der Versetzung widersprechen, weil der Kollege für die andere Abteilung schon fest eingeplant war?
Wenn der Kollege selbst mit der temporären Versetzung an den anderen Standort kein Problem hat, kann der BR trotzdem widersprechen, weil es für die Abteilung in der er eingeplant wurde Nachteile hat?
Community-Antworten (3)
23.02.2015 um 17:02 Uhr
Der BR kann nicht widersprechen, weil die Planung einer Abteilung leidet. Das gibt der 99er nicht her.
Erst wenn Ihr Nachteile für AN im Betrieb benennen könnt, bietet sich ein Ansatz.
23.02.2015 um 17:27 Uhr
der besagte Kollege sollte schon seit 01.01. in der Abteilung eingesetzt werden und immmer wieder finden sich Gründe, dass er nicht kann.
Es gab kürzlich erst einige Aufhebungsverträge, wegen Kundenverlusten und Rückgang der Geschäfte. Der Kollege sollte schon seit 01.01. im Vertrieb tätig sein. Jetzt klappt der 01.03. wieder nicht, weil er an einem anderen Standort aushelfen soll.
Wir machen uns Gedanken über die Existenz unseres Standorts. Ein Mann mehr im Vertrieb würde uns mehr nützen als einer irgendwo in der Ferne.
Ließe sich daraus vielleicht ein Ablehnungsgrund "basteln"?
23.02.2015 um 18:31 Uhr
Nein, der AG kann seinen Laden mit so viel Wucht an die Wand fahren, wie es ihm beliebt.
wenn der AG den Standort B dringender schützen möchte als euren, dann ist das so.
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