Erstellt am 23.02.2015 um 15:36 Uhr von Pickel
Wenn zeitlich möglich und sinnvoll natürlich, geschrieben in deinem Arbeitsvertrag (überraschend merkwürdige BV mal außen vor...).
gegenfrage: woraus leitest du deinen Anspruch ab, bis 13 Uhr zu Hause bleiben zu dürfen?
Erstellt am 23.02.2015 um 15:40 Uhr von gironimo
Naja - die Frage ist, wie viele Stunden denn das Seminar dauert. Vom Grundsatz her kann der AHG schon verlangen, dass Du insgesamt 8 Stunden Arbeit leistest. So gesehen: Wo stehts geschrieben - im Arbeitsvertrag.
Da das Seminar ja Vorort ist, dürfte ja auch kaum Dienstreisezeit anfallen und wenn Ihr keine Gleitzeit habt ......
Abweichungen hiervon können sich z.B. aus betrieblich mitbestimmten Fortbildungsregeln ergeben.
Erstellt am 23.02.2015 um 15:51 Uhr von vobamaus
Eine BV gibt es nicht. Im Arbeitsvertrag steht auch nichts.
Also, wenn keine ÜB vorhanden, dann muss ich vor dem Seminar am Montag und nach dem Seminar am Donnerstag, sofern es die 8 Stunden täglich nicht übersteigt, an die Arbeit..
OK
Dachte, man bekommt Freistellung
Danke
Erstellt am 23.02.2015 um 16:03 Uhr von moreno
Bekommst ja auch die Freistellung aber fürs Seminar, nicht für die Zeit vorher und nachher. :-)
Erstellt am 23.02.2015 um 16:21 Uhr von brverdi
Hallo BR, dann plan doch die Tage einfach für frei ein damit du dich auch dafür vor und nachbereiten kannst, kannst ja auch bei der Gewerkschaft oder beim Seminarleiter mal nachfragen wie das vorher geplant werden kann.Was sagt denn dein BRV dazu wie das gehandhabt würd.Kann ja auch als BR Tag von insgeamt 8 Stunden geschrieben werden.
Erstellt am 23.02.2015 um 17:33 Uhr von Pickel
brverdi du bist ein Spaßvogel.
Die Fragestellering fragt, ob sie zur Arbeit kommen muss. Du gibst den Tipp, sie könne die Pflicht ja mit der Abmeldung zur BR-Arbeit kompensieren. Ist dir eigentlich bewusst, was deine Aussage impliziert?
In meiner Welt ist BR-Arbeit genauso Arbeit wie die Arbeit an der Maschine. Aber vielleicht sieht man das bei Verdi ja anders.
Erstellt am 23.02.2015 um 18:07 Uhr von seesee
... und die Fahrzeit vom Betrieb zum Veranstaltungsort - sofern nicht inhouse - ist naturlich vom AG zu bezahlen.
Erstellt am 23.02.2015 um 18:20 Uhr von Moreno
Oh BRVerdi ich glaub Du solltest lieber aus BRVerdi ein BrUnwissend machen hier solche Tips zu geben. Hast Du schon mal was von Arbeitszeitbetrug gehört?
Erstellt am 24.02.2015 um 10:10 Uhr von brverdi
Hallo BR, ja auch ich habe nachgefragt bei Verdi,Die Frage ist, wie viel Stunden geht das Seminar insgesamt und kommt man damit auf die 8 Stunden täglich.
Wenn von Montag bis Donnerstag nicht durchschnittlich 8 Stunden erreicht werden, dann kann ein Einsatz möglich sein.