Kann AG Inhouse-Seminar verlangen und Ersatzmitglieder ausschliessen?
Hallo Kollegen,
einen hab ich noch ;-)
Wir haben ein Seminar durch einen Fachanwalt beschlossen, dies dem AG mitgeteilt und um eine Zusage der Kostenübernahme gebeten. Wir wollen das Seminar dann in den Räumlichkeiten der Gewerkschaft machen, die dann auch für die Verpflegung sorgt.
Wir haben neben den sieben (ein BRM ist Dauerkrank und wird durch ein Ersatzmitglied ersetzt) Regulären BRM auch die beiden ersten Ersatzmitglieder (Nr. 2 und 3) für das Seminar benannt.
Der AG schrieb uns nun folgendes zurück:
Dem Besuch der beiden Seminare am 16.12. und 07.01. stimmen wir hiermit für alle regulären 6 Betriebsräte (nicht für die Ersatzmitglieder: bitte bedenken Sie, dass uns Abwesenheitszeiten von Ersatzmitgliedern auch Geld kosten) zu. Die Seminare sollen bei uns im Hause durchgeführt werden: die Technik halten wir bereits vor und das Mittagessen können wir auch selbst organisieren (bitte sprechen Sie zur Organisation Fr. xxxl an).
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Das erste Ersatzmitglied ist seit einem Jahr im Einsatz, also normales BRM, die Ersatzmitglieder Nr. 2und 3 sind regelmässig beui den Sitzungen dabei. Kann Ihnen die Teilnahme versagt werden?
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Kann der AG verlangen, das wir das Seminar als Inhouse-Seminar machen? Wir möchten eine räumliche Abtrennng um un gestört arbeiten zu können und das niemand mal "eben" seinen Job machen soll.
Danke für Antworten, wenn was unklar beschrieben ist, fragt ruhig nach.
Gruß
Franz-Josef
Community-Antworten (6)
08.11.2008 um 19:17 Uhr
@Franz-Josef Zunächst einmal, wo ihr welche Schulung macht kann der AG nicht vorschreiben. Ihr fast den Beschluß teilt mit und führ durch. Ist der AG damit nicht einverstanden bleibt es ihm überlassen damit vor das Arbeitsgericht zu gehen. Das Ersatzmitglied das schon seit längerer Zeit das Ordendliche Mitglied ist zu Schulen da es im Moment die funktion eines Ordendlichen Mitgliedes ausführt. Bei Frage drei da scheiden sich die Geister. Ihr könnt sie einfach mit nehmen zur Schulung und der AG müste sich ans Gericht wenden und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirken. das ist er aber auch daran gehalten dies genau zu begründen. Die Begründung die er hier angiebt halte ich da für ziemlich dürftig. Als zweite Möglichkeit ist das ihr den Beschluß für die Beiden noch mal fa?t und dem AG zukommen lasst. Gebt ihm hier eine genaue Begründung mit an. Z.B. das es für die kommende Arbeit und Entscheidungen eminent wichtig ist das auch diese Mitglieder geschult werden, damit Themen nicht unnötig in die länge gezogen werden und auch in Zukunft kurzfristig entschieden werden kann. Dies kann und sollte für beide Seiten förderlich sein. Gegt auch eine Übersicht wie oft diese Beiden in dem Vergangenem Jahr schon als Nachrücker einspringen mußten. Bekommt ihr dann keine Negative Rückmeldung vom AG könnt ihr eure Argumentation als ausreichend betrachten. Grundlegend solltet ihr euch aber mit dem AG mal zusammen setzen wie da in Zufunft die Sache zu handhaben ist. Dies war erts mal mein letzter Tread, denn ich packe jetzt ein und fahre morgen erst mal selber auf Seminar Viel Glück!
08.11.2008 um 19:38 Uhr
Hallo Rainer w.
danke dir für deine Antwort, werde auch am Montag mit dem Anwalt (Referent) Kontakt aufnehmen. Auch hole ich die Gewerkschaft ins Boot und die sollen das mit dem AG klären. Dir viel Spass und einen tollen Lernerfolg beim Seminar.
Gruß Franz-Josef
09.11.2008 um 09:23 Uhr
@Franz-Josef Zuerst eine kleine Nachfrage: die Ersatzmitglieder Nr. 2und 3 sind regelmässig beui den Sitzungen dabei ... Wie kann ich das verstehn ? Sie dürfen ja nur dabei sein, wenn sie jemanden ersetzen ?
Ansonsten ist schon fast alles gesagt worden; vielleicht noch wäre ein Kostenvergleich Eurer "Sammelschulung" gegenüber Einzelteilnahmen an Seminaren sinnvoll, den AG zu überzeugen. Die kosten meist schon an gebühren 750 € / Woche plus Hotel- und fahrtkosten.
09.11.2008 um 11:05 Uhr
Morgen gbi,
natürlich sind die Ersatzmitglieder nur dabei, wenn ein BRM verhindert ist, also Krank, Urlaub, Schulung. Hatte vorausgesetzt das dies klar ist. Die Idee mit den Einzelseminaren hatten wir auch schon, werden wir dann auch vorlegen ;-)
Schönen Sonntag
Franz-Josef
10.11.2008 um 20:47 Uhr
@all Boah hey, war echt lange nciht hier - Krankheit erklärt keinen Verhinderungsgrund - zumindest nciht automatisch. Nur das BRM kann sagen ob es aufgrund der Krankheit an den Sitzungen teilnehmen kann-. Ergo, eingeladen werden muß ein Krankheits oder urlaubsbedingtes Mitglied es sei denn es äußert im Vorfeld, dass es aufgrun d der krankheit oder des Urlaubs nicht teinehmen kann. Mom falsch, oder besser gesagt nciht ganz richtig. Einladung muß nicht sein wenn es ein wiederkehrender Termin der BR Sitzu ng ist, es muß eingeladen werden, da das BRM nicht mitgeteilt hat, dass es nciht teilnehmen kann - sieh dazu die Kommentierung BetrVG wann EBRM geladen werden. Ich gehe sogar soweit, dass ich behaupte, dass Beschlüsse anfechtbar oder sogar un gültig sind wenn das nicht eingehalten wurde. Mit einem Fingerbruch kann ich als BRM an Sitzungen teilnehmen, mit fiebirger Lungenentzündung nciht, aber woher soll der BRV wissen womit ich krank bin? (Denk denk denk)
10.11.2008 um 21:06 Uhr
@Don Johnson Hey Du alter Nasenbär, schön auch mal wieder was von Dir zu lesen. Aber wer hat hier von Krankheit gesprochen.
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