Hallo Kollegen,

einen hab ich noch ;-)

Wir haben ein Seminar durch einen Fachanwalt beschlossen, dies dem AG mitgeteilt und um eine Zusage der Kostenübernahme gebeten.
Wir wollen das Seminar dann in den Räumlichkeiten der Gewerkschaft machen, die dann auch für die Verpflegung sorgt.

Wir haben neben den sieben (ein BRM ist Dauerkrank und wird durch ein Ersatzmitglied ersetzt) Regulären BRM auch die beiden ersten Ersatzmitglieder (Nr. 2 und 3) für das Seminar benannt.

Der AG schrieb uns nun folgendes zurück:

Dem Besuch der beiden Seminare am 16.12. und 07.01. stimmen wir hiermit
für alle regulären 6 Betriebsräte (nicht für die Ersatzmitglieder: bitte
bedenken Sie, dass uns Abwesenheitszeiten von Ersatzmitgliedern auch Geld
kosten) zu. Die Seminare sollen bei uns im Hause durchgeführt werden: die
Technik halten wir bereits vor und das Mittagessen können wir auch selbst
organisieren (bitte sprechen Sie zur Organisation Fr. xxxl an).

---
1. Das erste Ersatzmitglied ist seit einem Jahr im Einsatz, also normales BRM, die Ersatzmitglieder Nr. 2und 3 sind regelmässig beui den Sitzungen dabei. Kann Ihnen die Teilnahme versagt werden?

2. Kann der AG verlangen, das wir das Seminar als Inhouse-Seminar machen?
Wir möchten eine räumliche Abtrennng um un gestört arbeiten zu können und das niemand mal "eben" seinen Job machen soll.

Danke für Antworten, wenn was unklar beschrieben ist, fragt ruhig nach.

Gruß

Franz-Josef