Sticht eine Betriebsvereinbarung die Andere
Hallo, ich stelle nun zum 1 Mal eine Frage. Unsere Unternehmen besteht aus 2 Betrieben mit eigenständigen Betriebsräten , (A und B) und einem GBR. Hauptsächlich wird in Wechselschicht gearbeitet, Abgesehen vom Verwaltungsdienst der Zentral in Betrieb B, bis auf 5 Mitarbeiter die über Betrieb A angestellt sind. Für den gesamten Verwaltungsdienst hat der GBR eine BV zur Gleitzeitreglung geschlossen mit nachträglicher Zeiterfassung / Abrechnung) In unserem Betrieb A wurde vor kurzen eine BV geschlossen die alle Berufsgruppen einbezieht und zur Dienstplanerstellung verpflichtet udn wie ein Dienstplan auszusehen hat (Überstunden Mehrarbeit Einspringen ect.. Damit die vor beginn vom Betriebsrat genehmigt werden kann. Meine Frage: Gilt diese BV zur Dienstplanerstellung auch für die 5 Verwaltungsmitarbeiter trotz Gleitzeit? Für mich geht Gleitzeit und starre Dienstplanung nicht konform. Da die Mitarbeiter dann in ihrer Freiheit der Gleitzeit beschnitten werden wenn sie sich an eine Dienstplan halten müssen. Ist die GBR BV vorrangig zur BV von Betrieb A?
Community-Antworten (3)
23.02.2015 um 15:09 Uhr
Der GBR besteht aus zwei Betrieben, ist demnach paritätisch besetzt. Eine BV für den Gesamtbetrieb kann nur durchgesetzt werden, wenn beide BRs, also auch Euer BR, zustimmen. Damit wäre, wenn nicht anders formuliert, die bisherige BV zum gleichen Thema abgelöst. Eine ausführliche Antwort kann nur Euer BR geben. Natürlich kann eine BV "angepasst"/nachgebessert werden, z.B. mit Nachsatz für die Schreibtischtiger.
23.02.2015 um 15:15 Uhr
Zitat (Matze): "Eine BV für den Gesamtbetrieb kann nur durchgesetzt werden, wenn beide BRs, also auch Euer BR, zustimmen. "
Heijeijei! Was ist das denn für ein Unsinn?
War denn der GBR überhaupt zuständig? Oder wurde er beauftragt?
23.02.2015 um 17:12 Uhr
Wenn der GBR nicht beauftragt wurde, sehe ich ihn in dieser Frage als nicht zuständig an.
Aus meiner Sicht gilt Eure betriebliche BV
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