Amtsmißbrauch §38 BetrVG
Hallo zusammen, eine frage: ein BR Mtgl. hat eine 38§ Freistellung und kommt jeden Tag zu Uhrzeiten wo andere schlafen. Üblich ist es das der Vorsitz immer so gegen 8-9 Uhr eintrudeln und er immer 4 std.Früher da ist was keiner nachvollziehen kann. nun stellt der ag fragen was er so früh macht? ist das legitim vom AG das er nachfragt? was kann der anderen Freistellung nach 38 BetrvG passieren? Muss ich als br rechenhaft abgeben?
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Community-Antworten (17)
23.02.2015 um 13:53 Uhr
Er kann natürlich kommen wann er will. Ein freigestelltes BR-Mitglied muss nur die Zeiten dokumentieren (für evtl Arbeitsunfälle ), es kann allerdings keine Überstunden/ Mehrarbeit machen als freigestelltes Mitglied., da dies ein ehreamt ist. Also sollte das Mitglied von 5 Uhr bis 17 Uhr tätigkeit sein sollte er/sie sich überlegen das er nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, Pause ect. Der Arbeitsgeber kann dies natürlich in Frage stellen, was diese Mitglied so früh macht aber das sollte doch erstmal im Gremium geklärt werden. Amtmissbrauch würde ich darin aber nicht sehen. Das müssen schon sehr schwere Vergehen sein, immer hin wird das dann als Straftat behandelt
23.02.2015 um 14:18 Uhr
Hmmm... die letzte Antwort kann man wohl kaum so stehen lassen.
Grundsätzlich ist die BR-Arbeit (auch die des freigestellten BRM) während der Arbeitszeit zu leisten. Wenn also allgemein schon um 4:00 Uhr angefangen werden kann (z.B. durch Tarifvertrag festgelegt), dann spricht nichts dagegen dass das freigestellte BRM auch so früh anfängt. Ist hingegen z.B. fester Arbeitsbeginn um 8:30, dann gilt dies auch für das freigestellte BRM.
23.02.2015 um 14:49 Uhr
@Pjöööng Ich erweitere die Frage. Wie sieht es dann mit der BR Arbeit im 3-Schichtbetrieb aus? Kann der Freigestellte dann kommen wann er will, solange er die Zeiten dokumentiert? Es soll ja auch Leute geben, die werden erst nachts richtig fit.
23.02.2015 um 15:01 Uhr
Tatekuru der BRV wird sich dann an die betriebsüblichen Zeiten in der Verwaltung halten müssen. Bei berechtigten Ausnahmen wie MA-Gesprächen etc. wird man ihm wohl ein Sonderrecht zustehen. Aber grundsätzlich wird niemand erwarten können, als Freigestellter nachts durch dunkle leere Flure laufen zu dürfen - nicht zuletzt aus Gründen des Arbeitsschutzes.
23.02.2015 um 15:05 Uhr
Pickel,
bei Betrieben mit 3-Schichtbetrieb sind auch des nächtens dunkle leere Flure nicht viel mehr zu erwarten als am Tage.
Fitting und Däubler sehen es im Übrigen anders ala Du: Demnach kann das freigestellte BRM seine Arbeitszeiten (ggf. in Abstimmung mit dem AG) so legen, wie es für die Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben am geeignetesten ist.
23.02.2015 um 15:42 Uhr
@pickel
- Es muß ja nicht immer der BRV freigestellt sein.
- Da der BR seiner Tätigkeit während der Arbeitzeit nachkommen soll und die Arbeitzeit in einem 3-Schichtbetrieb sich normalerweise über 24 Std verteilt, könnte der Freigestellte BR, so es ihm gefällt, seine BR Tätigkeit vielleicht doch so legen wie es ihm am sinnvollsten erscheint.
@Pjöööng Ich glaube, das gleiche wird auch durch den von Dir zitierten Kommentar auch abgedeckt. danke für den Hinweis darauf.
@alle Es ist mir schon klar, das die meisten sagen "wer ist so blöd und arbeitet freiwillig nachts?". Ich habe diese Frage gestellt, um einmal grundsätzlich zur Diskussion anzuregen, in wie weit, ein freigestelltes BR Mitglied über den Zeitpunkt und Ablauf seiner BR Tätigkeit wirklich frei entscheiden kann.
23.02.2015 um 15:56 Uhr
@Tatekuru Im Zweifel würde ich als Gremium einen Beschluss (auch wenn er vll. zweifelhaft hinsichtlich der Wirkungsweise sein könnte) hinbiegen, der dem freigestellten BRM einen Zeitkorridor vorgibt...
23.02.2015 um 16:03 Uhr
@kölner könnte man vielleicht so machen, aber dann könnte der Freigestellte nicht mehr gemäß " jeder BR entscheidet für sich und in eigener Verantwortung wie er diese Tätigkeit handhabt" arbeiten. Er wäre als Freigestellter BR eingeschränkt. Gruss
23.02.2015 um 16:07 Uhr
@Tatekuru Naja. Das freigestellte BRM hat ja eine Freistellung für die persönlich abzuleistende Arbeitsleistung. Das Gremium wiederum nimmt die Freistellung in Anspruch um die Aufgaben des BR zu gewährleisten. Machen wir es deutlich: Würde das so freigestellte BRM nicht so agieren wie das Gremium es will, wäre es ein freigestelltes BRM GEWESEN und sofort abgewählt!
23.02.2015 um 16:12 Uhr
Alsp Pjöööng, in den Unternehmen, die mir bekannt sind, ist meistens nur in der Produktion Nachtschicht. Personal, Geschäftsführer, Buchhaltung, QS etc pp. arbeiten nur am Tag.
Daher ist in dem entsprechenden Büro-Trakt meist auch niemand anwesend und eine REGELMÄSSIGE Arbeit sicherlich kontraproduktiv und wird auch vom AG mit Verweis auf die geschlossenen Abteilungen (von Ausnahmen wie von mir bereits erwähnt) abgelehnt werden können.
Gerde die angesprochenen Abteilungen wie AG, Buchhaltung und Personal sind ja aber auch die wichtigsten Gruppen, mit denen regelmäßiger Austausch erfolgt. Schon allein deshalb sollte man sich an diese Zeiten anpassen.
Die Zeiten, in denen der Freigestellte arbeitet, obliegen schlussendlich ja auch nicht seinem pers. Schlafrhythmus, sondern den Belangen des BR. Und hier sollte der BR auch die obigen Gedanken aufgreifen und eine möglichst gute Präsenz in den Zeiten sichern, in denen die Hauptansprechpartner vor Ort sind.
23.02.2015 um 16:21 Uhr
Pickel,
das mag Deine Meinung sein, ich schließe mich da trotzdem eher den Herren Däubler und Fitting an.
23.02.2015 um 16:41 Uhr
Ich habe diese Frage gestellt, um einmal grundsätzlich zur Diskussion anzuregen, in wie weit, ein freigestelltes BR Mitglied über den Zeitpunkt und Ablauf seiner BR Tätigkeit wirklich frei entscheiden kann.<
Danke erst einmal. Es zeigt sich, wie die Meinungen geteilt sind.
Zum einen könnte das Gremium bestimmen, wie wann der Freigestellte seinen Br Aufgaben nachkommt. ( Siehe Kölner´s letzten Kommentar ).
Zum anderen sagt der Fitting, ( siehe Pjöööng`s Kommentar ),kann das freigestellte BRM seine Arbeitszeiten (ggf. in Abstimmung mit dem AG) so legen, wie es für die Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben am geeignetesten ist.
Zum dritten sagt die Logik ( siehe Pickel`s Kommentar ). Gerade die angesprochenen Abteilungen wie AG, Buchhaltung und Personal sind ja aber auch die wichtigsten Gruppen, mit denen regelmäßiger Austausch erfolgt. Schon allein deshalb sollte man sich an diese Zeiten anpassen.
Es ist also für jeden etwas dabei und man kann sich rausziehen was man gerade braucht.
Ich hoffe es kommen noch weitere Vorschläge zu diesem Thema.
Gruss und danke erst einmal
23.02.2015 um 16:43 Uhr
LAG Rheinland-Pfalz: Beschluss vom 08.11.2007 - 9 TaBV 37/07
23.02.2015 um 16:52 Uhr
Das alles lässt sich wunderbar kombinieren:
Das Gremium entscheidet zuerst einmal nach Erforderlichkeit, nicht die Person.
Das Gremium kann also (in Abstimmung mit der GL) die Zeiten festlegen.
Wenn die GL der Ansicht ist, dass von 4-7 Uhr im Verwaltungsgebäude eine Arbeit nicht möglich ist (Alarmsicherung, Unfallverhütung, generelle Regelung für dieses Gebäude) wird er damit gute Argumente haben.
Der BR wird nun natürlich eigene Überlegungen anstellen (wann ist die Zeit am effektivsten im Sinne der Belegschaft besetzt?). Es würde mich überraschen, wenn die Antwort dann "ab 4 Uhr!" lauten würde...
Seis drum - sollte Sie so lauten, käme es auf die besseren Argumente gegenüber dem AG an.
In der Praxis werdet ihr aber sicherlich auf einen anderen Zeitraum kommen und den solltet ihr dann dem Freigestellten nennen.
Davon ab: Es kommt auch in der Belegschaft nicht gut an, wenn sich alle Fragen "was macht der eigentlich so früh da ganz alleine???"
23.02.2015 um 17:21 Uhr
Also wir wissen 3 - Schicht - Betrieb. (oder wissen wir das nicht?)
Was sagt denn der Kollege, warum er glaubt sein Amt so gut ausüben zu können. Der ist ja in erster Linie erst einmal den Betriebsräten gegenüber "rechenschaftspflichtig" und nicht dem AG.
Und wenn das nachvollziehbar ist - sei es drum! Dann würde ich dem AG lediglich mitteilen, dass das zur Wahrnehmung des Amtes erforderlich ist. In der Eingangsfrage hatte die Arbeitgeberseite ja auch keine Sicherheitsbedenken sondern eher nur Bedenken nach dem Motto - der tut nix. Wenn der AG andere Bedenken hat - möge er sie äußern.
23.02.2015 um 17:27 Uhr
Vielleicht ist ja gerade das die Zeit, wo er auch einmal in Ruhe arbeiten kann und nicht dauernd von Arbeitsscheuen für irgendwelche Auskünfte missbraucht wird.
Wenn er nix macht, würde ich mich als AG doch freuen und nen Teufel tun und Bedenken anmelden.
23.02.2015 um 18:13 Uhr
Das Gremium kann dem freigestellten BRM keine Arbeitszeiten vorschreiben. Das pflichtgemäße Ermessen hat das BRM zu treffen, nicht das Gremium.
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