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Amtsmissbrauch?

O
Osterhase
Mai 2022 bearbeitet

Liebe Betriebsratsmitglieder, Ich brauche mal die Hilfe von erfahrenen BR- Mitgliedern. Unsere Wahl wurde per Listenwahl durchgeführt. Da wir (Liste ver.di) schon im Vorfeld von der anderen Liste beschimpft, beleidigt, vorgeführt wurden, war von Anfang an klar, das eine Zusammenarbeit nicht möglich wird. Genauso kam es auch. Jetzt ist ein Mitglied zur Einsatzleiterin aufgestiegen. Seitdem besteht der Verdacht, daß sie ein falsches Spiel spielt. Auf einmal sollen wir Beschlüsse zurück nehmen, wichtige Informationen erhalten wir erst in der Sitzung und sollen dann gleich einen Beschluss fassen... Die Mitarbeiter sind bestens informiert, sogar mit 1:1 Wortlaut aus der Sitzung und wer es gesagt hat. Wir wollen einen gerechten Dienstplan- sie ist dagegen... Sie und die Ersatzmitglieder dieser Liste sind bestens informiert- wir erfahren nichts.... Leider kann man ihr nichts nachweisen und die übrige Einsatzleitung steht auf ihrer Seite. Man arbeitet also gegen uns. Seh ich das alles zu eng oder sind wir schon beim Amtsmissbrauch? Und wenn ja, was können wir tun?

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Community-Antworten (7)

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celestro

03.05.2022 um 13:45 Uhr

Das ist wohl Amtsmissbrauch ... aber der ist nicht "strafbar".

M
Muschelschubser

03.05.2022 um 14:34 Uhr

Zumindest riecht das nach Verstoß gegen §79 BetrVG (Verletzung der Geheimhaltungspflicht), aber das könnte ggf. schwer nachzuweisen sein.

Der BRV kann ihn entsprechend maßregeln, was aber aufgrund der Beweislast schwammig bleibt und vermutlich nichts bewirken würde.

Wenn sich der Verdacht erhärtet bzw. durch Zeugen bestätigt wird, kann die im Hause vertretene Gewerkschaft im schlimmsten Fall gem. §23 (1) beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Mitglieds beantragen (alternativ 1/4 des BR).

Alle anderen Giftpfeile, Haltungen, Anmaßungen etc. sind juristisch leider nur schwer zu greifen.

J
John_

03.05.2022 um 14:59 Uhr

Der § 79 BetrVG bezieht sich nur auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und ist keine allgemeine Geheimhaltungspflicht.

"Wenn sich der Verdacht erhärtet bzw. durch Zeugen bestätigt wird, kann die im Hause vertretene Gewerkschaft im schlimmsten Fall gem. §23 (1) beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Mitglieds beantragen (alternativ 1/4 des BR)."

Der BR müsste einen Ausschlussantrag mit einer Mehrheit beschließen. Die 1/4 Regelung greift für Anträge der Arbeitnehmer. § 23 kommt aber auch nur bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten in Betracht. Dafür reicht das was Osterhase schreibt mMn. noch nicht.

@Osterhase wie sind die Mehrheitsverhältnisse der Listen in eurem Gremium? Von welcher Liste kommt euer BRV?

M
Muschelschubser

03.05.2022 um 15:29 Uhr

@John_

In §99 wird aber ebenfalls auf §79 verwiesen, und da wären wir mittendrin in den personellen Einzelmaßnahmen.

Ansonsten würde ich einfach mal Buch führen, was die Person noch so von sich gibt. Weitere Beleidigungen wären ja immerhin Straftatbestände, und innerhalb des Gremiums (und vielleicht auch außerhalb) gäbe es ja entsprechende Zeugen.

Man muss es ja auch nicht sofort juristisch eskalieren lassen.

Wenn freundliche Gespräche oder Maßregelungen in den BR-Sitzungen nicht helfen, kann man ja mal dezent auf entsprechende Paragrafen hinweisen. Vielleicht hilft das ja schon.

J
John_

03.05.2022 um 15:42 Uhr

In den Beispielen von Osterhase steht aber nichts was vermuten ließe das es um persönliche Informationen von Arbeitnehmern geht. Wenn dem so wäre, wärs natürlich eine andere Geschichte. Das dann vor Gericht auch zu beweisen ist aber auch nicht ohne.

M
Muschelschubser

03.05.2022 um 15:49 Uhr

Die Beweislast ist leider das Problem.

Aber es würde ja schon reichen, wenn das BR-Mitglied erkennt dass die Luft dünn wird und sich entweder anders verhält, oder sein Mandat niederlegt.

O
Osterhase

03.05.2022 um 19:31 Uhr

Erstmal möchte ich mich bedanken, das ich so schnell Antwort bekommen habe und möchte versuchen, die Fragen zu beantworten. Wir sind 5 Mitglieder, 3 von unserer Liste und stellen auch den BRV. Das Problem ist aber, dass alles, was wir tun, binnen kürzester Zeit bei der Geschäftsführung ankommt. Es muss einer von uns sein. Einer, der Interesse daran hat, gut da zu stehen. Fast jeder Beschluss (bisher alle mit 5 ja-Stimmen), soll rückgängig gemacht werden. Bei den Informationen die weitergegeben werden handelt es sich sowohl um dienstliche als auch private Dinge. Aber ich sagte ja bereits, man kann es nicht beweisen. Ich finde es mitunter auch sehr beschämend, wie ein BR-Mitglied über andere Kollegen spricht. Ich wollte eigentlich längst aufgeben, aber es geht um 90 Mitarbeiter. Meine Kollegin wird es nicht tun, dazu hat sie schon zuviel Macht. Nur hat das, was wir hier machen, mit Betriebsratsarbeit überhaupt nichts zu tun.

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