Amtsmissbrauch?
Liebe Betriebsratsmitglieder, Ich brauche mal die Hilfe von erfahrenen BR- Mitgliedern. Unsere Wahl wurde per Listenwahl durchgeführt. Da wir (Liste ver.di) schon im Vorfeld von der anderen Liste beschimpft, beleidigt, vorgeführt wurden, war von Anfang an klar, das eine Zusammenarbeit nicht möglich wird. Genauso kam es auch. Jetzt ist ein Mitglied zur Einsatzleiterin aufgestiegen. Seitdem besteht der Verdacht, daß sie ein falsches Spiel spielt. Auf einmal sollen wir Beschlüsse zurück nehmen, wichtige Informationen erhalten wir erst in der Sitzung und sollen dann gleich einen Beschluss fassen... Die Mitarbeiter sind bestens informiert, sogar mit 1:1 Wortlaut aus der Sitzung und wer es gesagt hat. Wir wollen einen gerechten Dienstplan- sie ist dagegen... Sie und die Ersatzmitglieder dieser Liste sind bestens informiert- wir erfahren nichts.... Leider kann man ihr nichts nachweisen und die übrige Einsatzleitung steht auf ihrer Seite. Man arbeitet also gegen uns. Seh ich das alles zu eng oder sind wir schon beim Amtsmissbrauch? Und wenn ja, was können wir tun?
Community-Antworten (7)
03.05.2022 um 13:45 Uhr
Das ist wohl Amtsmissbrauch ... aber der ist nicht "strafbar".
03.05.2022 um 14:34 Uhr
Zumindest riecht das nach Verstoß gegen §79 BetrVG (Verletzung der Geheimhaltungspflicht), aber das könnte ggf. schwer nachzuweisen sein.
Der BRV kann ihn entsprechend maßregeln, was aber aufgrund der Beweislast schwammig bleibt und vermutlich nichts bewirken würde.
Wenn sich der Verdacht erhärtet bzw. durch Zeugen bestätigt wird, kann die im Hause vertretene Gewerkschaft im schlimmsten Fall gem. §23 (1) beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Mitglieds beantragen (alternativ 1/4 des BR).
Alle anderen Giftpfeile, Haltungen, Anmaßungen etc. sind juristisch leider nur schwer zu greifen.
03.05.2022 um 14:59 Uhr
Der § 79 BetrVG bezieht sich nur auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und ist keine allgemeine Geheimhaltungspflicht.
"Wenn sich der Verdacht erhärtet bzw. durch Zeugen bestätigt wird, kann die im Hause vertretene Gewerkschaft im schlimmsten Fall gem. §23 (1) beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Mitglieds beantragen (alternativ 1/4 des BR)."
Der BR müsste einen Ausschlussantrag mit einer Mehrheit beschließen. Die 1/4 Regelung greift für Anträge der Arbeitnehmer. § 23 kommt aber auch nur bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten in Betracht. Dafür reicht das was Osterhase schreibt mMn. noch nicht.
@Osterhase wie sind die Mehrheitsverhältnisse der Listen in eurem Gremium? Von welcher Liste kommt euer BRV?
03.05.2022 um 15:29 Uhr
@John_
In §99 wird aber ebenfalls auf §79 verwiesen, und da wären wir mittendrin in den personellen Einzelmaßnahmen.
Ansonsten würde ich einfach mal Buch führen, was die Person noch so von sich gibt. Weitere Beleidigungen wären ja immerhin Straftatbestände, und innerhalb des Gremiums (und vielleicht auch außerhalb) gäbe es ja entsprechende Zeugen.
Man muss es ja auch nicht sofort juristisch eskalieren lassen.
Wenn freundliche Gespräche oder Maßregelungen in den BR-Sitzungen nicht helfen, kann man ja mal dezent auf entsprechende Paragrafen hinweisen. Vielleicht hilft das ja schon.
03.05.2022 um 15:42 Uhr
In den Beispielen von Osterhase steht aber nichts was vermuten ließe das es um persönliche Informationen von Arbeitnehmern geht. Wenn dem so wäre, wärs natürlich eine andere Geschichte. Das dann vor Gericht auch zu beweisen ist aber auch nicht ohne.
03.05.2022 um 15:49 Uhr
Die Beweislast ist leider das Problem.
Aber es würde ja schon reichen, wenn das BR-Mitglied erkennt dass die Luft dünn wird und sich entweder anders verhält, oder sein Mandat niederlegt.
03.05.2022 um 19:31 Uhr
Erstmal möchte ich mich bedanken, das ich so schnell Antwort bekommen habe und möchte versuchen, die Fragen zu beantworten. Wir sind 5 Mitglieder, 3 von unserer Liste und stellen auch den BRV. Das Problem ist aber, dass alles, was wir tun, binnen kürzester Zeit bei der Geschäftsführung ankommt. Es muss einer von uns sein. Einer, der Interesse daran hat, gut da zu stehen. Fast jeder Beschluss (bisher alle mit 5 ja-Stimmen), soll rückgängig gemacht werden. Bei den Informationen die weitergegeben werden handelt es sich sowohl um dienstliche als auch private Dinge. Aber ich sagte ja bereits, man kann es nicht beweisen. Ich finde es mitunter auch sehr beschämend, wie ein BR-Mitglied über andere Kollegen spricht. Ich wollte eigentlich längst aufgeben, aber es geht um 90 Mitarbeiter. Meine Kollegin wird es nicht tun, dazu hat sie schon zuviel Macht. Nur hat das, was wir hier machen, mit Betriebsratsarbeit überhaupt nichts zu tun.
Verwandte Themen
Abmahnung wegen Amtsmissbrauch
Hallo erstmal, Ich habe heute Post von unserern KBR bekommen, die haben mich abgemahnt wegen Amtsmissbrauch! Ich war am Tage der Sitzung krank mit krankmeldung! Nun sollte mein Vertreter hin, d
Amtsmißbrauch/ Rechtsbeugung durch WV ???
Muß der WV bei Anfechtung einer Wahl auch mit persönlichen Konsequenzen rechnen? Wie sieht das aus, wenn Bestimmungen der WO nicht beachtet und diesbezügliche Einsprüche nicht bearbeitet wurden?
Wahlwerbung und Sammeln von Unterschriften vor dem Wahlausschreiben?
Leider habe ich nun zu meiner Frage unterschiedliche Aussagen erhalten. Ich müßte wissen, ob es zulässig ist, eigene Listen für die Stützunterschriften und eigene Listen zur Kandidatur bereits vor dem
WV macht eigene Vorschlagsliste von anderen abhängig - was tun?
Hallo allerseits, bei uns ist heute letzter Termin zur Abgabe von Wahlvorschlägen, der genaue Zeitpunkt ist nicht definiert worden. Unser korrupter Wahlvorstand, der seine BR-Felle davon schwimmen
Zustimmungsverweigerung Dienstplan
Uns, einem BR in einem Altenpflegeheim, liegt ein Dienstplan für unseren Ambulanten Dienst zur Genehmigung vor, mit dem wir ein Problem haben. Darin werden zwei Kollegen mit Diensten eingeplant, die b