Erstellt am 24.11.2022 um 16:49 Uhr von Dummerhund
Klare und einzigst richtige Antwort: NEIN
Erstellt am 24.11.2022 um 20:35 Uhr von Kampfschwein
Was genau ist der Hintergrung Deiner Frage ???
Erstellt am 24.11.2022 um 23:05 Uhr von SabiKa67
Nein
Aber indirekt bei der nächsten BR Wahl indem diese Person nicht mehr gewählt wird.
Erstellt am 25.11.2022 um 08:37 Uhr von GabrielBischoff
Für die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds ist ein Antrag beim Arbeitsgericht und ein ausreichender Grund für den Ausschluss aus dem Betriebsrat erforderlich.
Damit ein Mitglied aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden darf, muss dieses eine „grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten“ begangen haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html