Erstellt am 31.03.2011 um 08:30 Uhr von Südmann
ja, Ersatzmitglied müsste geladen werden, da der BR "tatsächlich" verhindert ist,
an der Sitzung teilzunehmen
eine Bewertung, ob nun der Anwaltstermin oder die BR-Sitzung Vorrang hätte,
kann der BRV nicht vornehmen,
deshalb sollte er meiner Meinung nach von einer Verhinderung mit notwendiger Ersatzladung ausgehen
Erstellt am 13.06.2017 um 13:15 Uhr von lolo1501
Vielen Dank für Eure Antworten, ich glaube ich habe es mir schon selbst beantwortet, es handelt sich um unbezahlten Urlaub, also MUSS nachgeladen werden ;-)