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Korrekt Einladen - ist Schichtfreizeit, Stunden abbauen auch ein Verhinderungsgrund?

M
Moses
Jan 2018 bearbeitet

Verhinderungsgründe nach § 29 BetrVG sind mir bekannt, doch ist Schichtfreizeit, Stunden abbauen auch ein Verhinderungsgrund ? Somit ich ein BR- Ersatzmitglied einladen kann ?? Bitte antwortet mir! Danke

10.000016

Community-Antworten (16)

R
RolfH

18.12.2008 um 09:30 Uhr

Hallo Moses,

pit47 hat Dir doch eine klare Antwort gegeben - warum die Frage wiederholen und dazu noch in einem neuen thread. Bitte zum Thema im gleichen thread bleiben - das macht das Antworten und den Zusammenhang klar.

M
Mona-Lisa

18.12.2008 um 09:30 Uhr

@Moses, "pit47" hat dir die Frage im vorherigen Thread klar beantwortet. Nein, kein Verhinderungsgrund, du darfst kein Ersatzmitglied einladen.

M
moses

19.12.2008 um 09:46 Uhr

Hallo , danke doch ich kann im Beitrag von Däubler BetrVG § 25 Abs.2 RN 15 nicht erkennen das kein Ersatzmitglied geladen werden darf. ( So der Vorwurf ). Es steht " Er muß sich nicht vertreten lassen..... kann aber ! sag ich betreff Einladung eines BR- Ersatzmitgliedes, weil ein BRMitglied aus einem von diesen Gründen in den Urlaub gefahren ist

R
RolfH

19.12.2008 um 09:53 Uhr

@Moses

Du solltest nicht nur die Rd.-Nr. 15 lesen. Lese z.B. mal die Rd.-Nr. 18a

Gruß RolfH

M
moses

19.12.2008 um 10:23 Uhr

Hallo RolfH,

18a, ist nicht mein Problem. Wir sind ein Schichtbetrieb und somit erarbeiten wir uns Schichtfreizeit sowie Freischichten , auch durch Überstunden. Wenn ein BR dann eben Urlaub in unseren Urlaubsplan einträgt, kann ich doch nicht jedesmal Nachfragen über welches Zeikonto wird der Urlaub abgerechnet. Denn es ist auf Grund der ( versteuerten) Nachtschichtzulage welche nicht immer zu zahlen ist , nicht immer klar, was zuerst abgebaut wird usw. Bin immer noch der Meining das ein Ersatz geladen werden darf. Schade das es überhaupt zum Thema wurde, aber so ist nun mal.

C
CeDe

19.12.2008 um 12:07 Uhr

Mir war es völlig neu, dass Überstundenausgleich kein Verhinderungsgrund ist. Aber man lernt ja gern dazu. Ich skizziere jedoch mal den Super-GAU: Wir sind ein 5er-BR. Drei meiner KollegInnen haben eine Woche - Mo bis Fr - Ausgleich genommen: Einer reist nach Mallorca, einer auf die einsame Berghütte nach Bayern und die dritte ist zum Shopping in London. Ich kann sie also definitiv nicht erreichen. Nun legt mir der AG am Montag eine fristlose Kündigung zur Anhörung vor. Was passiert nun? Zwei BR-Mitglieder sind doch nicht beschlussfähig. Im Endeffekt bedeutet das, der BR würde der fristlosen Kündigung zustimmen, weil er keinen Beschluss zum Widerspruch fassen kann.

RW
rainer w

19.12.2008 um 13:14 Uhr

@CeDe An unseren AG kritisieren wir oftmals das keine vernünftige Planung vorhanden ist und es im Betrieb an Kommunikation fehlt. Der von Dir beschriebene BR mit dem Super- Gau würde sich dem dann nahtlos anpassen. Jedes BRM sollte sich vor Augen halten was für eine riesen Verantwortung er eingegangen ist. Da spielt auch eine ordendliche Planung untereinander eine Rolle.

K
Kölner

19.12.2008 um 13:16 Uhr

@CeDe Bei Deiner Konstruktion hätte das einzelne BRM alleinige Entscheidungsbefugnis bei dringlichen Sachen!

DN
Der Neue

20.12.2008 um 09:53 Uhr

ich kann das garnicht glauben, dass ein BR dann noch beschlussfähig ist, wenn 3 von 5 Mitgliedern nicht erreichbar sind. Ich hab gedacht, dass das Ersatzmitglied immer dann einspringt, wenn ein solcher Fall eintritt.

K
Kölner

20.12.2008 um 11:24 Uhr

@CeDe Ich kann Dir nur empfehlen, sich mit dem § 22 BetrVG auseinanderzusetzen. Auch ist eine Fristverstreichung/Nichtverhalten KEINE Zustimmung. Bei einer Kündigung und einer Anhörung nach §102 BetrVG ist eine Zustimmung durch den BR im Gesetz auch nicht vorgesehen.

@der Neue Du bringst eine ganz neue Diskussion herein.

DN
Der Neue

24.12.2008 um 11:02 Uhr

@all wie entgeht man denn dem Problem, mit dem Supergau? Bei uns haben alle Mitglieder 4 Wochen Urlaub im Jahr und müssen den mit Abbummeln aufstocken.

RW
rainer w

25.12.2008 um 00:28 Uhr

@Moses Dem Supergau könnt ihr versuchen zu entgehen indem ihr auch im BR eine Urlaubsplanung macht und darin auch eintragt wer wann auf einem Seminar ist.

DN
Der Neue

28.12.2008 um 19:53 Uhr

Was ist, wenn alle BRM gemeinsam zum Seminar sind?

K
Kölner

28.12.2008 um 22:20 Uhr

@der Neue Dann muss man das dem AG mitteilen. Dann wird man zur Not auf dem Seminar erreicht

DN
Der Neue

07.01.2009 um 15:12 Uhr

@all 5 BRM + 1 Ersatzmitglied, 20 Urlaubstage im Jahr bei dieser Konstellation muss es doch schief laufen... Wir stocken alle den Urlaub durch Pluszeiten auf, ist das jetzt ein Verhinderungsgrund oder nicht? Der AG sagt, dass erst der Urlaub und danach erst die Abbummeltage genommen werden sollen, damit der Urlaub nicht verfällt, haha bei 20 Tagen wird schon nichts verfallen...

K
Knigge

07.01.2009 um 16:18 Uhr

Abbummeltage sind doch auch sowas wie Urlaubstage oder nicht?

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