Hallo zusammen,

in unserem Betriebsrat kommt es immer wieder vor, das einzelne Mitglieder aufgrund ihrer normalen Arbeit nicht an der Sitzung teilnehmen können/wollen.
In der Vergangenheit wurden hierzu dann keine Ersatzmitglieder geladen, da der Betriebssausschuss "zuviel Arbeit" als kein Verhinderungsgrund angesehen hat.

2017 hat das LAG Hamm Aktenzeichen: 13 TaBV 72/17 entschieden:
"...Kommt das Betriebsratsmitglied zu dem Ergebnis, dass die Erbringung seiner Arbeitsleistung der Ausübung seines Betriebsratsamts vorgeht, ist ein Verhinderungsfall gegeben."

https://www.verdi-bub.de/service/urteile/archiv/archiveinzelansicht/unwirksamkeit_eines_betriebsratsbeschlusses/

Bedeutete dies jetzt, das man Ersatz laden muss, wenn das BR Mitglied aufgrund "Arbeit" nicht kommen kann ?

Bei nicht freigestellten BR Mitgliedern wäre dann ja eigendlich immer ein Verhinderungsgrund gegegen, da diese ja neben dem BR Amt auch noch eine andere Arbeit haben.

Gruß
Herbert Bose