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Dürfen Auszubildende von einer allgemeinen Gehaltserhöhungsrunde ausgenommen werden?

H
HamburgerJung
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb ohne Tarifbindung. Der Arbeitgeber versucht nach Möglichkeit in jedem Jahr freiwillig ein Budget für eine Gehaltserhöhungsrunde zur Verfügung zu stellen. Die Verteilungskriterien werden von uns mitbestimmt. Meist gibt es den überwiegenden Teil des Budgets als gleichverteilte Erhöhung für alle (z.B. 2 % mehr auf das Grundgehalt). Soweit so gut. Nun gibt es aber eine Liste von Ausnahmegruppen, die der AG von der Gehaltsrunde ausschließen möchte, unter anderem die Auszubildenden.

Hier sehen wir nun eine unzulässige Benachteiligung nach dem AGG. Der AG argumentiert, dass sich die jährliche Steigerung der Ausbildungsvergütung bereits aus dem Ausbildungsvertrag ergibt. Diese jährliche Steigerung ist ja auch gesetzlich vorgeschrieben und die gibt es natürlich auch bei unseren Auszubildenden.

Wir meinen aber, dass, wenn es eine allgemeine Gehaltsrunde gibt, die Auszubildenden ebenfalls in den Genuss der Anpassung kommen müssen. Dass sie also aus dem Budget ebenfalls 2% oder alternativ eine Erhöhung von z.B. 20 €/Monat bekommen müssen, ähnlich wie das bei Tarifabschlüssen bei tarifgebundenen Unternehmen meist auch der Fall ist.

Unsere Frage an euch ist nun: Habt ihr Erfahrungen mit diesem Problem? Wenn ja, wie habt ihr das gelöst? Wenn nein, habt ihr ansonsten gute Ideen und Hilfestellungen (z.B. ein passendes Urteil) dazu, wie wir hier argumentieren bzw. noch besser, wie wir da einen Hebel dran kriegen?

1.85807

Community-Antworten (7)

K
Kölner

20.02.2015 um 16:07 Uhr

Das alles, was ihr bisher glaubt (oder tatsächlich tut) mitbestimmen zu können, kann der AG auch ohne BR (sofern er nicht einem TV unterliegt) bestimmen. Demnach werdet ihr euch fügen müssen.

G
gironimo

20.02.2015 um 16:26 Uhr

Mit dem AGG hat das Ganze ohnehin nichts zu tun (siehe § 1 AGG).

Der AG bestimmt mitbestimmungsfrei, welchen Geldtopf er auf den Tisch stellt und wofür dieser bestimmt ist. Der BR verteilt dann. So gesehen kann der AG sagen. Das Geld ist für alle außer für Azubis.

Weitere Grenzen dürfen nicht willkürlich sein - also etwa nur Männer .... (dann käme tatsächlich das AGG ins spiel).

Wenn Ihr mehr System in das Ganze bekommen wollt, sollten die AN doch einmal in Erwägung ziehen, in die Gewerkschaft einzutreten. Die könnte (genügend Mitglieder vorausgesetzt) dann einen Haustarif verhandeln.

Im Übrigen könnt Ihr (da ihr ja am § 77 Abs. 3 BetrVG scheitert) vielleicht etwas mit betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit bewegen, wenn Eure Argumente beim AG kein Gehör finden.

S
Schnuckelkölner

20.02.2015 um 18:31 Uhr

@HamburgerJung

Vergiss dass von Kölner geschriebene und Schau dir dieses einmal näher an und Du weißt einwenig mehr. http://arbeitsrecht.com/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/2011.09.25.ZTR_Richterrecht.pdf

K
Kölner

20.02.2015 um 19:12 Uhr

Du kannst gerne weiterhin solche Aufsätze (mehr ist es ja nicht) hier reinsetzen, die meine Aussage belegen. Danke, finde ich gut und habe nichts hinzuzufügen.

H
HamburgerJung

20.02.2015 um 19:18 Uhr

Das AGG könnte doch Anwendung über die mittelbare Ungleichbehandlung wegen des Alters finden, da ja die Azubis in der Regel sehr jung sind.

Was uns eben stutzig gemacht hat, ist die Beobachtung, dass bei Tarifabschlüssen häufig die Azubis eben auch mit von der Partie sind. Meistens mit einer Anhebung um einen festen Betrag pro Monat, möglicherweise gestaffelt nach Ausbildungsjahr.

Wir haben uns gefragt, warum ist das so bei Tarifabschlüssen? Haben die Tarifparteien hier eben auch eine Ungleichbehandlung gesehen und sich lieber geeinigt, die Azubis mit ins Boot zu nehmen, um hier nicht angreifbar zu sein? Wenn dem so wäre, hätte ich gerne einen Hebel, wie ich die Tarifpraxis sozusagen in unseren Betrieb übernehmen könnte, denn dann wäre die Gefahr gebannt, dass die "Sockelbeträge" der Ausbildungsvergütung im Laufe der Jahre hinterherhinken und da wäre doch die sowieso jährlich stattfindende Gehaltsrunde der ideale Zeitpunkt, diese Anpassung gleich mit vorzunehmen.

Unserem AG geht es hier aber ums Prinzip - er möchte nicht! Auch wenn es bei 7 Azubis, die wir haben, nicht viel kosten würde.

Und deshalb suche ich nach einem Hebel, den der AG akzeptieren muss.

Ideal wäre ein Urteil nach dem Motto:

Der vom AG angeführte Grund, dass bereits im Ausbildungsvertrag eine jährliche Steigerung der Ausbildungsvergütung festgelegt ist, ist kein ausreichender Sachgrund, um die Auszubildenden von einer allgemeinen Gehaltserhöhung auszuschließen.

S
Schnuckelkölner

20.02.2015 um 19:39 Uhr

Du siehst das schon richtig. Und vergesse besser diesen Möchtegern oberschlauen Kölner. Wenn er auch begreifen könnte, was er liest oder zu lesen glaubt, könnte er sich hier so manches sparen.

Aber bei der Selbstbeweihräucherung und Ewigem selbst auf die Schulter klopfen, trägt er bestimmt ne alte Ritterrüstung und das Geklapper schädigt seine Auffassungsgabe.

P
Pickel

20.02.2015 um 21:23 Uhr

Hamburger Jung hör doch mit diesem Quatsch ums AGG auf. Selbst wenn dadurch tendenziell Jüngere benachteiligt sind, ist es keine Benachteiligung im Sinne des AGG, da diese nicht willkürlich wäre. Azubis unterscheiden sich in so vielen Punkten von normalen Angestellten, dass der AG zig plausible Gründe anführen kann, die die Andersbehandlung rechtfertigen. Kölner hat oben ganz klar recht.

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