Muss man in der Betrieblichen BV die vom Konzern BV beschlossene BV mit einbinden?
Beziehungsweise hat die Konzern BV Vorrang zu betrieblichen BV?

Beispiel: In der Konzern BV stehen Sonderzahlungen in einer bestimmten höhe fest.
Aber man möchte in der betrieblichen BV andere höhen festlegen.

Wer das möglich?