Erstellt am 24.11.2022 um 07:47 Uhr von Thomas63
Verbessern kann der örtliche BR immer, daruntergehen nicht, ausser es ist in der Konzernvereinbarung ausdrücklich festgelegt. Der AG hat aber keine Verpflichtung mit euch zu verhandeln wenn eine KBV den Sachverhalt klar regelt.
Bei uns wurden über TV ein Zukunftskonto eingeführt mit der Regelung glaube max 30% können Zeitausgleich(5 Tage frei) wählen und der Rest muß Auszahlung wählen.
Das wurde auch in der KBV so geregelt. Wir haben im BR mit AG festgelegt(BV) das jeder wählen kann wie er will, ohne Quote.
Die einzelnen Werksleitungen haben aber in so einem Fall nie einer höheren Geld oder Sachleistung an einem Standort vereinbart. Das hat die Zentrale immer untersagt da es sonst zu Ärger unter den Standorten kommt.
Erstellt am 24.11.2022 um 08:37 Uhr von Dummerhund
Bin noch nicht ganz wach und erst beim ersten Kaffee, frage mich deshalb ob der KBR hier überhaupt dafür Zuständig ist und diese BV abschließen dürfte.
Erstellt am 24.11.2022 um 09:06 Uhr von Thomas63
@Dummerhund: Bin davon Ausgegangen das die Zuständigkeiten, beim Fragesteller, überprüft wurde. Bei meinem Beispiel gab es eine Beauftragung.