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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konzern BV und Betriebliche BV

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Sonic1999
Nov 2022 bearbeitet

Muss man in der Betrieblichen BV die vom Konzern BV beschlossene BV mit einbinden? Beziehungsweise hat die Konzern BV Vorrang zu betrieblichen BV?

Beispiel: In der Konzern BV stehen Sonderzahlungen in einer bestimmten höhe fest. Aber man möchte in der betrieblichen BV andere höhen festlegen.

Wer das möglich?

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Community-Antworten (3)

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Thomas63

24.11.2022 um 08:47 Uhr

Verbessern kann der örtliche BR immer, daruntergehen nicht, ausser es ist in der Konzernvereinbarung ausdrücklich festgelegt. Der AG hat aber keine Verpflichtung mit euch zu verhandeln wenn eine KBV den Sachverhalt klar regelt.

Bei uns wurden über TV ein Zukunftskonto eingeführt mit der Regelung glaube max 30% können Zeitausgleich(5 Tage frei) wählen und der Rest muß Auszahlung wählen. Das wurde auch in der KBV so geregelt. Wir haben im BR mit AG festgelegt(BV) das jeder wählen kann wie er will, ohne Quote. Die einzelnen Werksleitungen haben aber in so einem Fall nie einer höheren Geld oder Sachleistung an einem Standort vereinbart. Das hat die Zentrale immer untersagt da es sonst zu Ärger unter den Standorten kommt.

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DummerHund

24.11.2022 um 09:37 Uhr

Bin noch nicht ganz wach und erst beim ersten Kaffee, frage mich deshalb ob der KBR hier überhaupt dafür Zuständig ist und diese BV abschließen dürfte.

T
Thomas63

24.11.2022 um 10:06 Uhr

@Dummerhund: Bin davon Ausgegangen das die Zuständigkeiten, beim Fragesteller, überprüft wurde. Bei meinem Beispiel gab es eine Beauftragung.

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