GF will Mitarbeiter als Zeugen
Hallo zusammen,
unser GF hat heute zwei Mitarbeiter aus ihren Büros geholt um sie als Zeugen zu (mis)brauchen, weil er einen Disput mit einem seiner direkt Untergebenen Prokuristen hat.
Der hatte eine Diskussion mit ihm abgebrochen. GF wollt vortsetzten. Prokurist aber nicht. Die beiden Mitarbeiter standen also rum und wussten nicht so recht warum sie jetzt eigentlich da stehen, als Prokurist weitere Diskussionen nicht weiter führen wollte. Darauf sagte GF zu den MA, "Ihr seit jetzt meine Zeugen, das er sich meinen Answeisungen widersetzt hat"..... Ohne Worte.
Was haltet ihr von so einem Vorgehen. Soll/kann sich der BR hier schützend vor die MA stellen. Die kommen ja ech in einen Interessenskonflikt....
Community-Antworten (17)
19.02.2015 um 14:16 Uhr
Soziale Kompetenz eines Geschäftsführers sieht in der Regel anders aus.
Wenn die beiden betroffenen Mitarbeitersowieso nicht verstanden haben, worum es da ging, dann würde ich das dem Geschäftaführer so mitteilen, fertig.
19.02.2015 um 14:35 Uhr
Hallo Pjöööng,
naja, hinterher war ihnen dann schon klar, warum sie da stehen. Er hat es ihnen dann ja gesagt, dass sie ja jetzt Zeugen seien, das der Prokursit sich seinen Anweisung widersetzt hat, die Diskussion weiterzuführen.
Aber du hast recht, soziale Kompetenz ist bei dem ein Fremdwort....
Gruß Tomate
19.02.2015 um 14:43 Uhr
Also... wenn ich zu so einer Auseinandersetzung als Zeuge hinzugerufen würde, wüßte ich hinterher definitiv nicht so recht, worum es ging, weil mir der Zusammenhang fehlt. Mehr als "Die Beiden haben sich gezofft." könnte ich da vermutlich nicht sagen.
19.02.2015 um 16:18 Uhr
Pjöööng so schwierig ist das nicht.
Die beiden stehen da rum. Hören die Worte "Herr Y, bleiben Sie hier ich will reden". Sehen, wie der Prokurist geht. Das kann man im Zweifel nicht nur so beschreiben - vor Gericht wird man es tun müssen. Weitere Inhalte, wie es dazu kam, stehen hier ja gar nicht zur Debatte.
Ergebnis: Schlechter Stil, aber als Zeuge wird man vor Gericht immer aussagen müssen, sofern man nicht gerade verschwägert ist...
19.02.2015 um 16:19 Uhr
Ich würde auch Gedächtnislücken haben.
19.02.2015 um 17:11 Uhr
Gironimo, der Begriff der Aussagepflicht als Zeuge sollte dir bekannt sein. Das ist keine Frage der Freiwilligkeit, sondern strafbar, was du hier andeutest.
19.02.2015 um 17:12 Uhr
Pickel, zuallererst frage ich mich, ob das hier irgendwo vor Gericht relevant sein könnte. Da fehlt mir wieder einmal die Phantasie um mir ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht vorstellen zu können, wo es streitig zwischen Geschäftsführer und Prokurist ist, ob der Prokurist zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Auseinandersetzung mit dem Geschäftsführer fortsetzen wollte oder nicht und dies für den Ausgang des Verfahrens von Relevanz ist.
Und wenn dem tatsächlich so wäre, was kann der AN denn aussagen: "Ja, dann hat der GF den Herrn X.Y. und mich in sein Zimmer geholt, dort war auch noch der Prokust N.N. Ich hatte den Eindruck dass es zwischen den beiden Herren gerade eine Auseinandersetzung gegeben hatte. Jedenfalls hat dann der Herr N.N. den Raum verlassen und der GF wollte dass er bleibt."
So what?
Nachtrag (weil die Beiträge sich überschnitten haben):
Man muss grundsätzlich nur das wahrheitsgemäß aussagen, was man weiß. Und wenn man sich nicht 100%ig sicher ist, dann ist es legitim zu sagen "Ich weiß es nicht mehr genau."
19.02.2015 um 17:25 Uhr
Hallo zusammen,
danke für die Einschätzungen.
Hintergrund dürfte sein, dass der vom Mutterkonzern eingesetzte GF ihn loswerden will und jetzt irgendwie Gründe dafür sucht. (GF kommt aus einem Land mit sehr hirarchien Strukturen und erträgt keine Widerworte...)
Ich finde es halt nur äußerst unfair hier die AN mit reinzuziehen. Ich hatte halt gehofft das es hier irgendwas rechtliches gibt, das so was nicht geht. Also Mitarbeiter einfach hinzu zubeorden um sie dann als Zeugen zu haben.
Ich werde jetzt mal abwarten wie es weitergeht. Die MA haben ja gesehen, das ich es auch mitbekommen habe.
Danke Gruß tomate
19.02.2015 um 17:34 Uhr
Wenn dieser GF nur einen winzigen Rest von Verstand hat, dann müsste ihm klar sein, dass er seine eigene Autorität untergräbt wenn er in eine Auseinandersetzung die er mit seinem Prokuristen hat irgendwelche Mitarbeiter als Zeugen hereinholt. Gegebenenfalls müsste man mit diesem Geschäfstführer das mal im Monatsgespräch erörtern.
19.02.2015 um 17:40 Uhr
,,(GF kommt aus einem Land mit sehr hirarchien Strukturen und erträgt keine Widerworte...) '' ja das kenn ich meiner kommt auch aus Deutschland ;-) die AN könnten ja von ihrem Beschwerderecht beim Betriebsrat nach §85 BetrVG Gebrauch machen dann könnte der Betriebsrat den AG ganz offen auf sein Verhalten und das dies so nicht geht ansprechen. .....Ja Pickel ich weiß Dein Arbeitgeber darf das, also weghören bitte!
19.02.2015 um 18:02 Uhr
Naja Pjöööng, der GF wird die Zeugen ja nicht für seine nächste Rede auf dem Betriebsfest brauchen, sondern wohl eher für einen mgl. Kündigungsschutzprozess. Und da kann es schon von Bedeutung sein, dass eine Anweisung nicht befolgt wurde - abmahnfähig ist es zumindest wohl (je nach Gesprächsinhalt) schon.
Das liefe dann so ab - um deine Phantasie zu beflügeln:
Anwalt des AG sagt:
"Prokurist P ist gekündigt worden, da er wiederholt den Anweisungen des AG nicht nachkam. Zur Akte gebe ich hiermit Beispiel 1, als P sich der Anweisung zur Fortsetzung des Gesprächs widerzog. Zeugen hierfür sind Müller und Meyer.
Müller und Meyer, ist es richtig, dass sie gehört haben, dass AG P aufforderte, im Raum zu verbleiben und dieser dennoch den Raum verließ?"
M&M: "Öhm ja, das war so. Wir wissen aber nicht warum und außerdem hat..."
Anwalt: "Danke, reicht. Wir haben die Aussage der Zeugen, dass P... nun zum 2. Beispiel".
19.02.2015 um 18:22 Uhr
Pickel, Du hast schlichtweg zuviel Prekariatsfernsehen geschaut. Barbara Salesch und Alexander Holt stellen die Wirklichkeit nur äußerst unzutreffend dar.
19.02.2015 um 19:01 Uhr
Pjöööng, deine Phantasie in allen Ehren, aber ich habe sogar einen akademischen Hintergrund zu dem Thema :-)
Natürlich war meine Schilderung überspitzt, der Hintergrund ist es aber nicht.
19.02.2015 um 19:46 Uhr
Pickel das ist kein Mordprozess! Und kündigen weil jemand den Raum vom Arbeitgeber verlassen hat wenn dieser zwei weitereArbeitnehmer dazu holt was meinst was da der Arbeitsrichter sagt? Ich glaub Dein angeblicher akademischer Hintergrund ist doch eher sehr dünn!
19.02.2015 um 23:37 Uhr
Hallo Pickel, vielleicht hast Du sogar Recht. Könnte aber auch sein, dass die Zeugen (wider Willen) bei Gericht angeben, sie hätten den deutlichen Eindruck gehabt, der Prokurist habe eine Eskalation vermeiden und deshalb das Gespräch nicht zu diesem Zeitpunkt weiterführen wollen... (Spekulation aus)
19.02.2015 um 23:42 Uhr
"...Was haltet ihr von so einem Vorgehen. Soll/kann sich der BR hier schützend vor die MA stellen. Die kommen ja ech in einen Interessenskonflikt.... ..."
ws genau ht der BR damit zu tun?
Na außer dem AG mitteilen, das es taktisch und faktisch unklug ist so zu aggieren - und selbst Politiker der nahen Vergangeheit, hben ja auch durchaus Gedächnissschwund...
20.02.2015 um 15:43 Uhr
Zitat (Pickel): "aber ich habe sogar einen akademischen Hintergrund zu dem Thema"
Ah ja? Eine "akademische Diskussion" ist ja bekanntlich die Erörterung einer Frage OHNE PRAXISBEZUG, also ist Dein akademischer Hintergrund wohl ein Hintergrund ohne Praxisbezug...
Zwar ginng es mitr primär um die Frage wie um alles in der Welt eine Kündigung wegen "Nichtbefolgens der Anweisung im Büro des Geschäftsführers zu verbleiben um mit diesem eine Auseinandersetzung fortzuführen" es überhaupt bis zu einem Kammertermin schaffen soll und der Richter hier auch noch Zeugen vorladen lässt.
Aber nun zu Deinem Schmierentheater:
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Du wirst es in Deutschland nicht erleben dass zwei Zeugen gleichzeitig befragt werden. Diese Doppelbefragung wie Du sie hier schilderst würde die Zeugenaussagen völlig wertlos machen.
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Erörterung des Sachverhaltes und Zeugenvernehmung erfolgen getrennt und nicht so miteinander verwoben wie Du es schilderst.
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Die Verhandlungsführung obliegt dem vorsitzenden Arbeitsrichter und nicht dem Anwalt. Der Arbeitsrichter wird sich die Verhandlungsführung nicht in dieser Form aus der Hand nehmen lassen und ein halbwegs geschickter Anwalt wird das auch nicht versuchen.
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