Wer ist beim Personalgespräch zugelassen?
Wenn bei uns Personalgespräche wegen irgendwelcher vergehen gemacht werden vom Betriebsleiter mit ppa.,sind oft MA als Zeugen für den Betriebsleiter dabei. Bei einem Gespräch über Kurzarbeit, bei dem der AN nicht einsehen wollte wegen Fristverzug des AG in Kurzarbeit zu müssen, waren bei dem Gespräch der AG, Mitarbeiter als Zeugen, BR Vorsitzende und der betroffene selbst dabei. Muss der betroffen den MA als Zeugen für den Betriebsleiter dulden? Der Kennt nun den Sachverhalt und könnte anderen MA im Betrieb darüber berichten. Was kann der BR dagegen machen?
Community-Antworten (11)
02.10.2020 um 20:31 Uhr
Gegen eine ( Zeugen) Aussage wird man wenig machen können. Aber dafür muss der Mitarbeiter nicht am ganzen Gespräch teilnehmen. Der Mitarbeiter ist nur wärend seiner Aussage im Raum und gut ist.
03.10.2020 um 19:29 Uhr
"Gegen eine ( Zeugen) Aussage wird man wenig machen können."
Wie kommst Du auf diese Idee? Bei einem Personalgespräch braucht der MA noch nicht mal ein Mitglied des BR dulden, wenn er nicht will. Einen Betriebsleiter dann mal erst recht nicht.
03.10.2020 um 19:39 Uhr
Wenn du zum Gespräch mit deinem Chef eingeladen wirst, kannst du schlecht sagen: Klar komme ich aber nur wenn Sie nicht dabei sein. Ich denke das hier der Betriebsleiter die Funktion des Arbeitgebers hat. Mit dem Punkt des BRM hast du zwar Recht, aber das ist hier auch nicht die Frage. Es geht hier einzig um die Frage wie lange ein Mitarbeiter im Raum sein darf um seine Aussage zu machen. Und da bin ich der Meinung bis er seine Aussage gemacht und eventuelle Nachfragen beantwortet hat. Dann wird das Gespräch ohne den Zeugen fortgesetzt.
04.10.2020 um 01:58 Uhr
BR Hamburg celestro hat hier bestimmt nicht gemeint das der MA den Betriebsleiter nicht dulden muss, sondern den BR. Und gleiches zählt für den Betriebsleiter. Auch dieser muss den BR nicht unbedingt dulden. So rum wird ein Schuh draus. Vorab aber noch. Hier wird von einem Zeugen gesprochen der das Gespräch im Wortlaut oder Sinngemäß bezeugen soll. Es wird hier nicht davon gesprochen das dieser Zeuge eine Aussage bei diesem Personalgespräch tätigen soll.
An Betriebsrat LM Klärt eure Ma dahin gehend auf, das sie nicht verpflichtet sind, atok bei diesem Gespräch zu Antworten. Jeder AN hat das Recht sich eine Bedenkzeit zu nehmen.
04.10.2020 um 12:31 Uhr
Also wenn es um ein Mitarbeitergespräch geht , wo der MA eventuell Sanktionen zu erwahrten hat kann der MA sehrwohl, wenn ein BR vorhanden ist, den BR seines Vertrauens hinzuziehen. Die BL kann sich dagegen nicht wehren. Der BR kann dann das Gespräch protokolieren, als Nachweis für späteren unstimmigkeiten.
04.10.2020 um 13:09 Uhr
Meine Frage war so gemeint. Darf der AG einfache einen MA seines Vertrauens zu dem Gespräch als Zeugen mitnehemn. Der Zeuge könnte allen anderen MA somit Infos geben über den Kollegen
04.10.2020 um 18:27 Uhr
Selbstverständlich. Die freie Zeugenauswahl obliegt jeder Seite.
05.10.2020 um 01:36 Uhr
"Darf der AG einfache einen MA seines Vertrauens zu dem Gespräch als Zeugen mitnehemn."
Wie ich schon deutlich machte, darf er das nicht.
"Selbstverständlich. Die freie Zeugenauswahl obliegt jeder Seite."
Unsinn! Googeln Sie mal BR und Personalgespräch. Nur bei bestimmten Themen darf ein MA ein BRM mitnehmen. Wenn man jederzeit einen Zeugen mitnehmen dürfte, bräuchte man diese Einschränkung wohl nirgends lesen. Auch darf der AN nicht einfach seinen Anwalt mitbringen. Und erst recht gilt das (für beide Seiten) auch für irgendwelche "normalen" Mitarbeiter.
05.10.2020 um 12:44 Uhr
Also bei uns sind bei solchen "Personalgesprächen" eigentlich immer der Vorgesetzte und jemand aus der Personalabteilung dabei und üblicherweise kommt auch jemand aus dem BR mit dazu, wenn der Mitarbeiter es wünscht.
Das das ganze ein Personalgespräch ist, heißt ja nicht das es ein Gespräch unter 4 Augen ist.
Um was für einen Mitarbeiter handelt es sich denn bei dem "Zeugen" des Betriebsleiters?
05.10.2020 um 16:31 Uhr
Um einen ganznormalen Mitarbeiter, der aber ein Vertrauter des Betriebsleiters ist. Das macht der Betriebsleiter immer so, das er einen Zeugen seiner Wahl dabei hat.
05.10.2020 um 16:37 Uhr
nur weil "der Betriebsleiter das immer so macht", ist das rechtlich noch lange nicht einwandfrei.
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