Hallo,
ich versuche die Frage so verständlich auszudrücken wie möglich.

Arbeitgeber stellt Vorgesetzten A mit einer Probezeit von 6 Monaten in Führungsposition ein. Schon während dieser Probezeit gibt es Beschwerden von der Belegschaft an den Betriebsrat über dessen Führungsstil (Beleidigungen ...). Der Betriebsrat prüft die Sachverhalte und spricht mehrmals mit A, der jedoch alles von sich weist. Nach Gesprächen des Betriebsrates und Arbeitnehmern mit dem Vorgesetzten von A wird wird A (5 Monate nach Ablauf der Probezeit) fristgerecht gekündigt, der Betriebsrat stimmt dieser Kündigung zu und die Kündigung wird zugestellt. Nun klagt A auf Wiedereinstellung und obwohl der Arbeitgeber ausführlich den Sachverhalt vor dem Arbeitsgericht schildert und reichlich Zeugen (alle freiwillig) benennt bekommt A "Recht", ohne das in der Kammerverhandlung irgendwelche Zeugen gehört wurden. Keiner in der Firma versteht das Urteil, denn das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und A (in Führungsposition) ist ja gestört.
Zu meiner Frage: Der Betriebsrat fürchtet das A wieder in die Firma kommt und nun die Mitarbeiter die Ihm unterstellt sind und als Zeugen benannt wurden als "Dank" für Ihre Aussagen schickaniert. Was kann der Betriebsrat tun um dies zu verhindern?

Danke für die Antworten

gric.62