Ausserordentliche Kündigung wegen Einsatz für die BR-Wahl - was kann der AN dagegen tun?
Hallo zusammen, gerade habe ich wegen meines Einsatzes für Betriebsratswahlen die ausserordentliche Kündigung durch 2 Kollegen gebracht bekommen. Diese Kündigung ist mit einer fadenscheinigen Begründung ausgesprochen worden welche durch Zeugen wiederlegt werden kann. Desweiteren bin ich vom Integrationsamt Schwerbehinderten gleichgestellt und habe daher auch noch besonderen Kündigungsschutz. Der Grund für die Kündigung ist, daß hier ein Schleimmer für den Chef unterwegs ist und Leute ausspioniert und alle wo in der Gewerkschaft sind schikanieren soll. Dieser Typ behauptet jetzt, obwohl Zeugen genau das Gegenteil bezeugen können, daß ich auf ihn losgegangen sei und ihn Schläge angedroht und als Ausländer beleidigt haben soll. 2 Zeugen sind jedoch dabei gewesen, daß er auf mich losgegangen ist und er mich beleidigt hat und wäre der eine Zeuge nicht dazwischen gegangen, dann wäre es wohl zur Schlägerei gekommen.Übrigens sind diese Zeugen auch Ausländische Kollegen und ganz empört über die Unwahren Anschuldigungen. Was kann ich gegen diese Unterstellungen, Kündigung und Verleumdung unternehmen.
Community-Antworten (2)
03.11.2005 um 09:57 Uhr
Schnellstens zum Anwalt! Wenn du in der Gewerkschaft bist, wende dich sofort an diese. Wenn nicht nun ja, trotzdem zum Anwalt. Innerhalb von drei Wochen muss beim Arbeitsgericht auf Unwirksamkeit der Kündigung geklagt werden! Sind die drei Wochen rum ist es vorbei, dann ist die Kündigung rechtswirksam!
03.11.2005 um 21:46 Uhr
wenn dein Chef nicht vor Ausspruch der Kündigung die Hauptfürsorgestelle um Zustimmung zur Kündigung gebeten hat und danach den Betriebsrat angehört hat, ist die Kündigung sowieso hinfällig. Geh trotzdem zum Anwalt!
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