Beschlussfassung Betriebsvereinbarung - müssen wir den alten Beschluss vorher durch Beschluss entkräftigen?
Hallo zusammen,
wir haben vor 6 Wochen eine Betriebsvereinbarung beschlossen.
Unterschriftsfertig las diese dann bei unserem zuständigen Manger. Jetzt kam er auf das Gremium zu, teilte mit, dass es noch einige Änderungen müsste.
Die aktuelle Version liegt uns nun vor.
Meine Frage: Können wir diese BV jetzt einfach neu beschließen und den alten Beschluss ausser acht lassen, oder müssen wir den alten Beschluss vorher durch Beschluss entkräftigen?
Community-Antworten (3)
12.11.2009 um 12:22 Uhr
Da die BV ja noch keine Außenwirkung hatte reicht einfach der Top:Änderung und Neufasuung des Beschlusses xxxxxx vomxxxxxxx zum Themaxxxxxxx
12.11.2009 um 12:29 Uhr
@BRFEE Ihr hattet also beschlossen, das ihr sie unterschreiben wollt. Hattet es aber noch nicht gemacht.
13.11.2009 um 08:52 Uhr
Die Änderungen die der Manager möchte,liegen die in Eurem Sinne ? Habt Ihr einen Anwalt dabei? Denn BV sollte mit Hilfe eines Anwalts ausgefertigt werden oder seit Ihr juristisch so bewandert? Ich spreche aus Erfahrung, den ein kleines "WORT" nur kann mehrdeutig ausgelegt werden. Conny
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