Handyverbot
Hallo bei uns soll ein privates Handyverbot eingeführt werden. Die Benutzung soll nur in den Pausen erlaubt sein. Frage : Wie ist das mit der Mittbestimmung ?
Community-Antworten (7)
02.03.2016 um 13:29 Uhr
02.03.2016 um 13:29 Uhr
Das ist eine Frage der Ordnung im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Lediglich während des Arbeitens selbst kann der AG verlangen, dass die Aufmerksamkeit des AN nur den Arbeitsabläufe zu widmen ist und keine Privatangelegenheiten nebenher erledigt werden (Handy zwischen Ohr und Schulter geklemmt).
Die Frage wäre also: Gibt es außer den offiziellen Pausen noch Arbeitsunterbrechungen - usw.
02.03.2016 um 13:52 Uhr
Der Arbeitgeber sagt , es fällt unter sein Weisungsrecht, also keine mitbestimmung
02.03.2016 um 16:25 Uhr
Ist Mitbestimmungspflichtig.
Arbg München, 18.11.2015, Az. 9 BVGa 52/15
02.03.2016 um 16:30 Uhr
LAG Rheinland-Pfalz sagt: Keine Mitbestimmung
AG München sagt: Mitbestimmung
Höchstrichterlich ist es bisher nicht geklärt.
Als Arbeitgeber würde ich unter diesen Umständen den BR ins Boot holen...
02.03.2016 um 20:03 Uhr
Der Arbeitgeber sagt , es fällt unter sein Weisungsrecht, also keine Mitbestimmung<
Da beruft er sich sicherlich auf das Urteil, was damals durch alle Medien ging - was man aber im Detail lesen muss, um zu verstehen, was der AG mitbestimmungsfrei darf und was nicht..
Fragt doch mal Euren AG, auf welche Rechtsgrundlage es sich beruft - dann kann man da mal nachlesen - und anschließend mit dem AG weiter diskutieren.
02.03.2016 um 20:24 Uhr
Naja, so viel Detail steckt in dem Urteil ja gar nicht drin. Die Pälzer sagen halt, dass man nicht gleichzeitig arbeiten und privat telefonieren kann, die Bayern sind halt der Meinung dass zum Einen das Handy heute nicht mehr nur Telefon ist und zum anderen gerade die Möglichkeit hin und wieder aufs private Telefon zu schauen der Arbeitsleistung zuträglich sein kann (womit, liebe Bayern,doch die Arbeitsleistung betroffen wäre und nicht das Ordnungsverhalten, aber dann habt Ihr ja noch schnell die Persönlichkeitsrechte hinterhergeschoben).
Und was nutzt einem dieses Wissen bei der Diskussion mit dem Arbeitgeber? Wenig bis nichts!
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