W.A.F. LogoSeminare

Handyverbot

C
Christax
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bei uns soll ein privates Handyverbot eingeführt werden. Die Benutzung soll nur in den Pausen erlaubt sein. Frage : Wie ist das mit der Mittbestimmung ?

1.75507

Community-Antworten (7)

G
gironimo

02.03.2016 um 13:29 Uhr

Das ist eine Frage der Ordnung im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Lediglich während des Arbeitens selbst kann der AG verlangen, dass die Aufmerksamkeit des AN nur den Arbeitsabläufe zu widmen ist und keine Privatangelegenheiten nebenher erledigt werden (Handy zwischen Ohr und Schulter geklemmt).

Die Frage wäre also: Gibt es außer den offiziellen Pausen noch Arbeitsunterbrechungen - usw.

C
Christax

02.03.2016 um 13:52 Uhr

Der Arbeitgeber sagt , es fällt unter sein Weisungsrecht, also keine mitbestimmung

K
kirstena

02.03.2016 um 16:25 Uhr

Ist Mitbestimmungspflichtig.

Arbg München, 18.11.2015, Az. 9 BVGa 52/15

P
Pjöööng

02.03.2016 um 16:30 Uhr

LAG Rheinland-Pfalz sagt: Keine Mitbestimmung

AG München sagt: Mitbestimmung

Höchstrichterlich ist es bisher nicht geklärt.

Als Arbeitgeber würde ich unter diesen Umständen den BR ins Boot holen...

G
gironimo

02.03.2016 um 20:03 Uhr

Der Arbeitgeber sagt , es fällt unter sein Weisungsrecht, also keine Mitbestimmung<

Da beruft er sich sicherlich auf das Urteil, was damals durch alle Medien ging - was man aber im Detail lesen muss, um zu verstehen, was der AG mitbestimmungsfrei darf und was nicht..

Fragt doch mal Euren AG, auf welche Rechtsgrundlage es sich beruft - dann kann man da mal nachlesen - und anschließend mit dem AG weiter diskutieren.

P
Pjöööng

02.03.2016 um 20:24 Uhr

Naja, so viel Detail steckt in dem Urteil ja gar nicht drin. Die Pälzer sagen halt, dass man nicht gleichzeitig arbeiten und privat telefonieren kann, die Bayern sind halt der Meinung dass zum Einen das Handy heute nicht mehr nur Telefon ist und zum anderen gerade die Möglichkeit hin und wieder aufs private Telefon zu schauen der Arbeitsleistung zuträglich sein kann (womit, liebe Bayern,doch die Arbeitsleistung betroffen wäre und nicht das Ordnungsverhalten, aber dann habt Ihr ja noch schnell die Persönlichkeitsrechte hinterhergeschoben).

Und was nutzt einem dieses Wissen bei der Diskussion mit dem Arbeitgeber? Wenig bis nichts!

Ihre Antwort