Erstellt am 17.02.2015 um 16:18 Uhr von gironimo
Wenn man ihn doch hören soll/will, warum soll er denn nicht wissen, was der AG über ihn behauptet. Bestenfalls wäre ein Hinderungsgrund andere schützenswerte personenbeziehbare Informationen, die im Schreiben genannt werden. Aber da findet sich ja ein Weg ....
Erstellt am 17.02.2015 um 20:15 Uhr von Hoppel
@ Laule
Die Anhörung ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen AG und BR!
Dem betroffenen Kollegen darf der BR KEINEN Einblick in die Anhörungsunterlagen des AG gewähren.
Aber ein BR soll doch betroffene KollegInnen anhören; dann stellt man halt entsprechende Fragen ...
Erstellt am 17.02.2015 um 23:53 Uhr von neskia
"Dem betroffenen Kollegen darf der BR KEINEN Einblick in die Anhörungsunterlagen des AG gewähren."
Wo steht denn das Märchen?
Wir geben den betroffenen MA die Unterlagen weiter um ihnen bei Kündigungsschutzklagen Hilfe zu gebgen.
Nur die Daten der anderen MA in den Unterlagen für eine Sozialauswahl schwärzen wir verständlicherweise.
Erstellt am 18.02.2015 um 16:44 Uhr von Kratzbuerste
Es muss nicht immer alles irgendwo stehen......
Wir reichen seit je her - über 20 Jahre - immer die Texte weiter. Steht was über andere AN mit drin, wird das geschwärzt.
Die Mühe gerichtlich klären zu lassen, ob der BR vielleicht eine Amtspflichtsverletzung beganzen haben könnte - hat noch niemand wirklich ins Auge gefasst.
Wäre ja dann auch so was wie die Sportschützenveranstaltung in Hornberg.