Erstellt am 17.02.2015 um 08:00 Uhr von martinez
Morgen,
gib doch einfach mal bei Google "Freistellung Betriebsrat" ein, hier findest du auf den ersten Blick was es alles für Möglichkeiten aus dem BetrVG gibt an Freistellungen(z.B. §37-38 BetrVG)
Gruß
Erstellt am 17.02.2015 um 08:00 Uhr von Handballfreund
@Krebszwilling,ich hoffe du hast dich schon für ein Seminar angemeldet, sehr wichtig. Bis dahin, ließ dir §38 BetrVG durch.
Erstellt am 17.02.2015 um 09:22 Uhr von gironimo
Freigestellte BRs brauchen eben nicht mehr ihrer arbeitsvertraglicher Tätigkeit nachgehen. Sie machen 100% BR-Tätigkeit.
Darüber hinaus ist aber natürlich jedes BR-Mitglied im erforderlichen Umfang für die BR-Arbeit freizustellen (§ 37 BetrVG). Das BR-Mitglied muss aber für den Rest der Zeit, wo eben keine BR-Tätigkeit anfällt, weiterhin seinen Job machen. Und es muss sich jedes mal für BR-Arbeit beim Vorgesetzten ab- und anmelden.
Das braucht ein nach § 38 BetrVG freigestellter BR nicht.
Erstellt am 17.02.2015 um 13:31 Uhr von Krebszwilling
Seminar kann ich in momment nicht anmelden bin in eine Widereingliderung und ich weis nicht ob das geht
und bei anderen meinen mitglieder sehe ich keine interese an BR arbeit ich muss mich selbst informiren und durchschlagen
danke an Alle und liebe Grüsse