Erstellt am 15.02.2015 um 08:08 Uhr von Hoppel
@ Betnil
"Was ist zu machen???"
Nichts bzw. einen anderen Parkplatz suchen. Bei Er- /Abmahnungen seid ihr als BR nicht im Boot.
Ihr könnt den AG auch nicht dazu zwingen, den AbteilungsleiterInnen eine Er-/Abmahnung auszusprechen.
Sucht nochmal das Gespräch und macht den AG darauf aufmerksam, dass die jetzige Handhabung einfach nur für Ärger im Betrieb sorgt. Wenn er diese kleine Fläche als Kundenparkplatz vorhalten will, sollten sich ALLE AN daran halten und insbesondere Vorgesetzte sollten mit gutem Beispiel vorangehen.
Erstellt am 15.02.2015 um 08:21 Uhr von Dreifreunde
Da einer Abmahnung in der Regel ein Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten vorausgeht, lehnt der Gesetzgeber ein grundsätzliches Mitbestimmungs- oder Anhörungsrecht durch den Betriebsrat ab.
Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die beiden Vertragspartner ? also Sie als Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber ? die Angelegenheit untereinander regeln.
Allerdings steht dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ein Informationsrecht zu, damit dieser eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ggf. auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.
Das gilt umso mehr, wenn Sie von Ihrem Beschwerderecht gegenüber dem Betriebsrat Gebrauch machen. Wenn auch der Betriebsrat die Abmahnung für nicht korrekt (rechtmäßig) hält, ist er nach § 85 Abs. 1 BetrVG dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu einer Rücknahme oder Änderung der Abmahnung zu bewegen.
Erstellt am 15.02.2015 um 08:33 Uhr von Hoppel
@ Dreifreunde
.... tse tse tse > wenn man schon kopiert, sollte man wenigstens die Quelle nennen ...
Der Hinweis auf eine etwaige Informationspflicht ist aber korrekt, siehe >
LAG Hamm , 17.2.2012 , 10 TaBV 63/11
"Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen gem. § 80 Abs. 2 BetrVG zustehen, auch wenn er bei der Erteilung von Abmahnungen selbst kein Mitbestimmungsrecht hat. Datenschutzrechtliche Bestimmungen stehen dem Auskunftsanspruch nicht entgegen."
Erstellt am 15.02.2015 um 08:34 Uhr von Dreifreunde
Sorry - du hast absolut recht - ist wahrscheinlich noch zu früh
Erstellt am 15.02.2015 um 09:01 Uhr von Betnil
Das heißt auf gut Deutsch: damit ist unser MBR ausgehebelt und der Chef hat de facto seinen Parkplatz für AL???
Erstellt am 15.02.2015 um 09:32 Uhr von gironimo
Naja - wenn der Chef sagt, es ist ein Besucherparkplatz und Betriebsangehörige dürfen dort parken, ist es eben doch keiner.
Entwerft eine kleine Betriebsvereinbarung mit einer Parkplatzordnung und legt sie dem Chef zu Verhandlungen vor. Wenn nicht, droht mit der E-Stelle.
Diese Vorgehensweise für einen Parkplatz scheint mir zwar recht daneben - aber es nun mal so, dass gerade die kleinen Dinge die Gemüter erhitzen und nichts ist schlimmer, als eine zur Schau gestellte Arroganz der Macht ("Wir dürfen das")
Erstellt am 15.02.2015 um 09:42 Uhr von Snooker
Betnil
Wie gironimo schreibt, entweder ist es ein Besucherparkplatz und es darf kein Firmenangehäriger dort parken, oder aber es dürfen Firmenmitarbeiter dort parken und der BR ist hier in der Mitbestimmung (den ich kann mirnicht vorstellen das die Abteilungsleiter leitende Angestellte sind).
http://fachanwaeltinnen.de/minfo/Parkplaetze_und_BetrVG.pdf
Bei Abmahnungen ist der BR zwar außen vor, wenn sie aber zu unrecht ausgechrieben sind, füllt das bedruckte Papier lediglich das Archiv des AG und hat rechtlich keine Bedeutung.
Erstellt am 15.02.2015 um 09:55 Uhr von Hoppel
@ Betnil
Wenn ich lese, dass es auch einen großen Parkplatz gibt, auf dem offensichtlich ALLE AN parken dürfen ...
und wenn ich dann auch noch lese, dass sich nur ein paar KollegInnen trauen, auf dem kleinen Parkplatz zu parken ...
dann scheint es doch schon immer nicht selbstverständlich gewesen zu sein, dass JEDER quasi vor der Haustür parken darf.
Warum kann denn den KollegInnen nicht zugemutet werden, auf diesem großen Parkplatz zu parken?
Und was ist schlimm daran, dass es den AG nicht stört, wenn der ein oder andere AL auf dem kleinen Parkplatz parkt?
Zumindest schreibst Du mit keinem einzigen Buchstaben, dass Parkraum bei Euch Mangelware ist ...
Ich persönlich würde wegen einem solchen Killefit jedenfalls keine Keule schwingen wollen!
Hier geht es doch nur um Machtspielchen im Sinne von "Wer kann weiter und höher p*nkeln?"
Erstellt am 15.02.2015 um 10:45 Uhr von Nubbel
http://www.hensche.de/Mitbestimmung_Parkplaetze_Mitbestimmung_Verteilung_Parkplaetze_Mitbestimmung_BAG_1ABR63-10.html
wenn der arbeitgeber parkplätze zuweist und verteilt, seid ihr dabei
Erstellt am 15.02.2015 um 10:58 Uhr von Dezibel
Nun kommt mal wieder runter ... ;))
Wie viele Parkplätze sind denn das? 5 oder 6? Und da wollt ihr bestimmen, dass Meier darf, der ist nett, aber Schulze nicht, der ist doof. Nun sagt der AG, die AL dürfen, alle anderen bitte zum Gemeinschaftsparkplatz.
Hmmm, wo habt ihr jetzt ein Problem?
Bei uns haben die AL eine Garage zugewiesen bekommen. TYP Dresden, gebaut für Trabbi. Ich bin froh, da nicht rein zu müssen, es geht ein klein wenig eng dort zu. ;))
Erstellt am 16.02.2015 um 07:26 Uhr von ickederdicke
So so,
damit habt ihr den Behindertenparkplatz gleich mit aus der Welt geschafft ? Schämt euch.
Erstellt am 16.02.2015 um 09:04 Uhr von Pickel
Snooker du schreibst hier einen gefährlichen Blödsinn!
Nur dadurch dass AN auf einem Besucherparkplatz parken, wird daraus nicht wieder ein zulässiger Parkplatz, wenn die Anweisung eine andere ist.
Ein AN der auf deinen Rat vertraut und fleißig erst Hinweise, dann Ermahnungen, dann Abmahnugen und am Ende die Kündigung erhält wird vor Gericht sicher nicht darauf vertrauen können, dass all das "bedruckte Papier lediglich das Archiv des AG füllt" - sondern je nach Richter und Anzahl der Abmahnungen kein leichtes Spiel haben.
Mein Gott, ich hoffe, du gibst bei dir im Betrieb nicht derart blödsinnige Tipps.
Erstellt am 16.02.2015 um 10:07 Uhr von Kölner
Snooker ist seit Jahren kein BRM mehr und hat auch kein BR-Büro o.ä. mehr von innen gesehen.
Die 4. Auflage von Däubler, die 10. von Fitting und die 8. des basiskommentars sollten doch reichen um hier mitzureden.
...schön ist, dass auch du mal dahintersteigst, welch gefährlichen Unfug er hier sehr oft verbreitet.
Erstellt am 16.02.2015 um 10:36 Uhr von Nubbel
oh pickel, der chef hat ihn ohne mitbestimmung als besucherparkplatz deklariert. kleiner unterschied. man sollte den mutigen danken, denn durch sie könnte es ein mitarbeiterparkplatz gewesen sein.
und gefährlich pickel ist vieles, aber es ist nicht gefährlich vll mal zu verlieren.
bist du so von angst durchsetzt?
Erstellt am 16.02.2015 um 13:10 Uhr von Pickel
Nubbel - das hat der Chef ohne Mitbestimmung gemach. Und noch was: Er durfte das auch.
Und zu deinem letzten Kommentar: Du entblödest dich gerade tatsächlich soweit zu schreiben "gefährliches ist vieles, aber nicht mal zu verlieren"?
Dir ist schon klar, dass derjenige, der deinem Rat folgt, seinen JOB verliert? Aber ist ja nicht gefährlich, das einfach mal zu testen...
Erstellt am 16.02.2015 um 15:29 Uhr von Nubbel
warum sollte ein betriebsrat der mal geschickt argumentiert den job verlieren? wusste nicht das neuerdings die kündigung droht wenn ein betriebsrat verhandelt
Erstellt am 16.02.2015 um 15:38 Uhr von Snooker
@Betnil
Es steht natürlich jeden frei den Ratschlag zu folgen den er für den richtigen hält, aber überleg mal selber mit: Der Betrieb betreibt oder unterhält Parkplätze auf den BISHER ma parken durften. Nun sagt der AG sind nur noch für Besucher zulässig... mit der Ausnahme von Mayer, Müller, Schulze, die Abteilungsleiter , aber keine leitenden Angestellten sind. Das verstösst nicht gegen das Gleichheitsgebot, oder tangiert nicht Ordnung und Verhalten der AN im Betrieb. Stimmt, ich bin schon seit Jahren nicht mehr im Betriebsrat und auch nicht mehr stellv. Konzernbetriebsrat, weil ich den Betrieb gewechselt habe. Ich wüsste aber nicht das die Gesetze sich diesbezüglich geändert haben. Und das Personen die dies monieren sich auch Jahre nach meinen Rücktritt privat noch Betriebsvereinbahrungen von mir haben schicken lassen
Erstellt am 16.02.2015 um 15:54 Uhr von Pickel
Snooker, lies den Sachverhalt, der ist nicht so kompliziert.
Der AG hat NICHT den AL Mayer Müller und Schulze als Ausnahme erlaubt, dort dennoch zu parken. Sie tun es (offiziell) einfach entgegen der Anweisung und kommen damit durch. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Nubbel, das Editieren der eigenen Beiträge ist ein Eingeständnis dass man Mist geschrieben hat. Schön wäre es, das kenntlich zu machen.
Erstellt am 16.02.2015 um 16:32 Uhr von Snooker
Pickel ich bewundere Dich das du es bemerkt hat. Und weil er es den einen durchghen lässt kann er andere bestrafen. Oder hast Du es jetzt nur bemerkt aber noch immer nicht kapiert ?
Fahr weiter Fahrrad.
Erstellt am 16.02.2015 um 17:16 Uhr von paula
Snooker
du merkst aber schon noch wenn du den Sachverhalt dehnst, quetscht und im Sinne deiner Argumentation neu gestaltest?
Erstellt am 16.02.2015 um 17:20 Uhr von Nubbel
pickel, welchem verfolgungswahn bist du jetzt verfallen? was habe ich deiner geschätzten meinung nach verändert?
Erstellt am 16.02.2015 um 17:42 Uhr von Snooker
@paula
Worin siehst Du sonst die Arbeit eines Interessenvertreters. Genau das ist es was ich an vielen Gewerkschaftsvertretern und langjährigen BR´s verurteile. Es mag keiner mehr wühlen und sich die Hände schmutzig machen. Ich für meinen Teil werde immer da bleiben. Das ist das warum ich damals mal gewählt wurde. Es ist nicht immer alles Konvenzionell wie ich vor gehe, aber ich habe damit in der Vergangenheit nur gute Erfahrungen gemacht. Bis zum letzten Tag.
Erstellt am 17.02.2015 um 14:31 Uhr von paula
du verwechselst da was. Aber das wundert mich bei dir nicht
Erstellt am 17.02.2015 um 14:39 Uhr von Kölner
Der treppenwitz ist: Der macht seit zig Jahren keine BR Arbeit mehr und spricht von "wühlen". Snooker ist in der Vergangenheit hängen geblieben und merkt es nicht mal. Man kann echt nur jeden fragesteller vor seinen Antworten warnen. Sie strotzen vor desinformation, gefährlichem Pseudowissen und entbehren oft jeglicher fachlichkeit. Schlimm, ganz schlimm.