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verboten oder nicht?

G
goldfield
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Darf im Gesamtbetriebsrat über Mitglieder des eigenen Betriebsrates gesprochen werden, wenn der BRV mit den betreffenden BRM nicht zufrieden ist, um sich dazu Rat zu holen?

1.11202

Community-Antworten (2)

W
wischwasch

14.02.2015 um 14:27 Uhr

Warum denn nicht.

Jeder kann doch frei seine Meinung äußern. Wenn er es nicht in der GBR-Sitzung macht, macht er es davor oder danach. Das Ergebnis ist das gleiche.

H
Hoppel

14.02.2015 um 16:11 Uhr

@ goldfield

Naja ... warum ist denn der BRV mit den BRM unzufrieden? Und wurde die Unzufriedenheit denn überhaupt schon mal im eigenen Gremium diskutiert?

Zwischen Erwartungshaltung und berechtigter Kritik liegen doch oftmals Welten!

Auch wird man aufgrund der Fragestellung davon ausgehen können, dass die G-BRM eine einseitige und subjektive Schilderung hören werden ...

Es spricht aber nichts dagegen, im GBR zu fragen, wie andere Gremien das Thema XY konkret handhaben. Das wäre für mich eine legitime offene und vor allen Dingen nicht wertende Fragestellung ...

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