Erstellt am 14.02.2015 um 13:27 Uhr von wischwasch
Warum denn nicht.
Jeder kann doch frei seine Meinung äußern. Wenn er es nicht in der GBR-Sitzung macht, macht er es davor oder danach. Das Ergebnis ist das gleiche.
Erstellt am 14.02.2015 um 15:11 Uhr von Hoppel
@ goldfield
Naja ... warum ist denn der BRV mit den BRM unzufrieden? Und wurde die Unzufriedenheit denn überhaupt schon mal im eigenen Gremium diskutiert?
Zwischen Erwartungshaltung und berechtigter Kritik liegen doch oftmals Welten!
Auch wird man aufgrund der Fragestellung davon ausgehen können, dass die G-BRM eine einseitige und subjektive Schilderung hören werden ...
Es spricht aber nichts dagegen, im GBR zu fragen, wie andere Gremien das Thema XY konkret handhaben. Das wäre für mich eine legitime offene und vor allen Dingen nicht wertende Fragestellung ...