Erstellt am 18.04.2011 um 16:43 Uhr von Dreiklang
Erstellt am 18.04.2011 um 16:48 Uhr von wahlvst
Der BR geht nur damit um, wenn AN sich bei ihm gem. § 85 beschweren, dann muss er mit dem AG reden und diesen zu handeln auffordern.
Der BR kann und sollte aber den AN erklären, dass das Nichtausstechen und Missachtend es Rauchverbotes die "beste/ einfachste Art" für den AG ist sich von AN ohne Abfindung und Probelemen zu trennen.
Es bedarf dann noch nicht einmal zwangsweiser Abmahnungen. Er kann es auch pauschal in einer Betriebsinfo nochmals veröffentlichen und auf die Folge Kündigung u.a. wegen Arbeitszeitbetrug, das ist es nämlich wenn nicht ausgestochen wird, hinweisen und dann tschüss AN
Die AN wleche heute dem AG solche Steilvorlagen bieten sind dann die Kündigung selbst schuld und bekommen i.d.R. dann auch noch eine Sperre beim Arbeitslosengeld
Erstellt am 18.04.2011 um 17:08 Uhr von charlot
*Dreiklang*
Seid wann ist der BR für Abmahnung??
Erstellt am 18.04.2011 um 17:56 Uhr von Niemand
@charlot
na z.B bei sexuellen Übergriffen, Beleidigungen, Tätlichkeit, Diskriminierung und auch bei gesundheitsschädlichem Verhalten wie Rauchen in Nichtraucherbereichen.
Erstellt am 18.04.2011 um 18:06 Uhr von charlot
*Niemand*
.....auch dann ist nicht der Br für Abmahnungen zuständig, kann es auch nicht. Er kann dann höchstens reden mit den Betroffenen und AG.
Abmahnungen, dass sollte BRM doch bekannt sein, kann nur der AG.
Also, BR = Betriebsrat und NICHT Betriebspolizei!!
Erstellt am 18.04.2011 um 19:01 Uhr von GilliPoint
Es hat auch keiner gesagt das der BR Abmahnungen gibt.!!
Erstellt am 18.04.2011 um 19:45 Uhr von nicoline
GilliPoint,
die Frage war:
*wie geht ***ihr*** mit den Rauchern um die dort Rauchen wo es verboten ist.*
Jetzt könnte man natürlich fragen, wer mit ***ihr*** gemeint ist. Sind damit " andere AN bzw vermeintliche AN Kollegen" gemeint, oder andere BR Kollegen?????
Da hier ein BR Forum ist, kann man schon heftig annehmen, dass BR Kollegen angesprochen werden und wenn dann die Antwort kommt, wahrscheinlich wohl auch von einem BRM,
***Abmahnung*** dann kann man schon sehr heftig vermuten, dass ein BRM für Abmahnung ist und diese auch am liebsten aussprechen würde.
Erstellt am 18.04.2011 um 20:42 Uhr von docpille
ich habe die 7er begrenzung rausgenommen
Erstellt am 18.04.2011 um 20:54 Uhr von nicoline
docpille
glaub ich nicht!
Erstellt am 18.04.2011 um 23:04 Uhr von paula
nicoline
vielleicht verstand dreiklang unter "ihr" ja auch die Vorgehensweise im Unternehmen ;-) Aber das wird nur er beantworten können...
Erstellt am 19.04.2011 um 01:25 Uhr von Dreiklang
Der BR schreibt nicht die Abmahnung. Wir stehen aber dahinter! Wer im Nichtraucherbereich raucht ist asozial! Da gibt es keine Entschuldigung
Erstellt am 19.04.2011 um 08:14 Uhr von Forentroll
@all
Sobald ein Beitrag zum Thema "Rauchen" aufgemacht wird wird es immer wieder lustig. Die Raucher knüppeln die Nichtraucher herunter und die Nichtraucher knüppeln auf die Raucher. Einige wenige versuchen zu vermitteln und werden auch niedergeknüppelt.
Es wird immer wieder vergessen es gibt einen Nichtraucherschutz und keinen Raucherschutz! Man kann aber den Rauchern das "Laster" erleichtern. Es gibt für den BR kaum Möglichkeiten das Rauchen in bestimmten Bereichen zu erlauben. Wir haben bisher eine etwas lockere auf Verständnis für beide Seiten laufende Regelung. Sie klappt zu fast 100 %. In unserer Schwesterfirma mit 250 Mitarbeiter meinten die Raucher ihr Recht aufs Rauchen einzufordern. Was ist passiert? Ganz einfach. Alle müssen ausstempeln und nach draußen in die "Bushaltestelle" zum Rauchen. Selbst die Gewerkschaft konnte hier helfen. Auch der Vorschlag zu den Raucherkabinen (oder wie diese Dinger heißen) ist dem AG wegen der imensen Kosten nicht zuzumuten.
Bei uns ist es zur Zeit noch so, dass wenn die Kolleginnen und Kollegen in ihren Büros noch rauchen dürfen solange sie keinen Belästigen! Für die anderen gibt es sogenannte Raucherräume.
Also desto höher die "Suppe" Rauchen gekocht wird desto mehr müssen die Raucher um ihre Raucherlaubnis im Hause fürchten und sie dürfen nur noch außerhalb des Gebäudes ihres Hobbys nachgehen. Dieses ließt man immer mehr in der Rechtssprechung. Weder die freie Entfalltung noch das Grundgesetz usw. hiflt den Rauchern. Deshalb kann der BR hier nur im Rahmen der Ordnung des Betriebes die möglichen Rauchmöglichkeiten angenehm zu gestallten.
Versucht mal das oben genannte den Rauchern vorzuhalten, was passieren kann, wenn sie sich nicht an die - hoffentlich in einer BV geregelten - Verhaltensregeln für Raucher zu halten. Das Aufzeigen von möglichen Szenarien, was passieren kann, ist oft hilfreicher.
So jetzt dürfen alle auf mich einprügeln.
Erstellt am 19.04.2011 um 11:43 Uhr von Niemand
@charlot
deine Frage war "wann ist der BR für Abmahnungen" und nicht ob er solche ausspricht. Ich wollte dir nur vor Augen führen, daß es durchaus Situationen gibt in denen ein Betriebsrat für Abmahnungen ist
Erstellt am 19.04.2011 um 16:09 Uhr von Suchtberater
daß es durchaus Situationen gibt in denen ein Betriebsrat für Abmahnungen ist
Antwort 13 Erstellt am 19.04.2011 um 11:43 Uhr von Niemand 174207
Ach, gibt es die?
Nehmen wir mal, dass Rauchen eine Sucht ist. Nehmen wir weiter an, dass Süchte eine Form der Erkrankung sind.
Dann bist du ergo dafür, Kranke für ihre Erkrankung abzumahnen?
Erstellt am 19.04.2011 um 16:56 Uhr von Dreiklang
Und diese süchtige bedrohen die Gesundheit der anderen Kollegen! Daher keine Gnade!!!! Auch süchtige Raucher können Rücksicht nehmen
Basta
Erstellt am 19.04.2011 um 17:06 Uhr von Niemand
auch im Falle einer Sucht gilt, daß die Gesundheit der anderen nicht gefärdet werden darf. Auch bei einer Alkohol Sucht ist die Abmahnung mit der Androhung von Konsequenzen und der Aufforderung sich in ärztliche Behandlung zu geben richtig. Ist sogar in unserer BV zur Sucht so vereinbart.
Ich habe nichts dagegen wenn auch Raucher als solch Kranke angesehen werden und sie veranlasst werden sich behandeln zu lassen um eine Entwöhnung anzustreben.
Auch Raucher können geheilt werden, habe das bereits vor 12 Jahren im Selbstversuch erfahren :-)
Erstellt am 19.04.2011 um 17:44 Uhr von Suchtberater
Auch Raucher können geheilt werden, habe das bereits vor 12 Jahren im Selbstversuch erfahren :-)
Antwort 16 Erstellt am 19.04.2011 um 17:06 Uhr von Niemand 174237
Ahh, daher...
Erstellt am 19.04.2011 um 18:08 Uhr von Dreiklang
Suchtberater
Schon toll wenn man sich mit seinen Vorurteilen den Blick verstellen kann!
Erstellt am 19.04.2011 um 18:31 Uhr von Suchtberater
Was bist du?
Grundton, Terzton oder Quintton. Oder immer nach Bedarf, wie es gerade paßt?
Erstellt am 19.04.2011 um 18:51 Uhr von mainpower
@Suchtberater,
der BR hat darauf zu achten dass die Gesetze eingehalten werden. Auch das Nichtraucherschutzgesetz. Das heist er hat die Nichtraucher zu schützen und nichts anderes. In diesem Zusammenhang sind dann Massnamen zu ergreifen die einem Raucher nicht passt. Deswegen sind solche Antworten wie die Nummer 17 unterste Schublade.
Erstellt am 19.04.2011 um 20:52 Uhr von Brigachkatz
Hallo zusammen,
da hier soviele etwas beizutragen haben, möchte ich die Regelung in unserem Betrieb zum Besten geben.
Dazu sei gesagt, unser Geschäftsführer ist eingefleischter Nichtraucher.
Wir haben vor einigen Jahren, nachdem das Rauchen in der Kantine verboten wurde, eine BV geschlossen.
Es wurde ein Raucherzimmer eingerichtet und die MA können nach dem ausstempeln dort in Ruhe ihrem Laster frönen (es gehen auch Nichtraucher mit).
Anfangs gab es öfter Unruhe zwischen den MA, da sich manche nicht an die Regeln
hielten und nicht ausgestempelt haben.Zudem haben sich einige MA ihren Kollegen gegenüber dahingehend geäußert, daß sie dumm seien auszustempeln, es gehe ja auch so.
Nach einem weiteren Hinweis bezüglich der Regeln am "schwarzen Brett" kam es dann zu einigen Abmahnungen.
Seither klappt es.
Bei einer BR-Sitzung haben wir nun die GL gefragt, ob man evtl. eine Überdachung im Außenbereich anbringen könnte, da in den regulären Pausen viele MA nach draußen gehen und es ja auch mal regnet.(Augenrollen des GF)
Bei der letzten Sitzung teilte man uns nun mit, daß drei Parkplätze für Fahrräder überdacht werden (offizielle Version).
Man sieht, mit gutem Willen, Einsicht und Ehrlichkeit kommt man doch weiter.
Auch wenn es manchmal Zeit und auch die eine oder andere Abmahnung braucht.
(Ich rauche selbst auch)