Erstellt am 20.09.2007 um 15:04 Uhr von Konrad
Hallo dieanja
Eine Zielvereinbarung ist ein sehr dehnbarer Begriff, an sich nichts Verbotenes, solange das Berufsbildungsgesetz erfüllt wird und keine „Nichtige Vereinbarung“ nach § 5 BBG eingegangen wird.
Falls Dein BR das meinte?
Erstellt am 20.09.2007 um 17:42 Uhr von carrie
hallo,
also erstmal lösen zielvereinbarungen eine informationspflicht gegenüber dem BR aus (§ 80 BetrVG), dann sind sie mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs.1 Nr.1),wenn sie elektronisch erfasst werden auch nach § 87 Nr.6
Erstellt am 20.09.2007 um 18:51 Uhr von waschbär
dieanja,
ich finde die zurück haltung von deinem BR sehr Mekwürdig, ich kenne es nicht so.Wegen den Zielvereinbarungen .... Da habe ich einen Langen Text der ist aber fürs Forum zu lang ich sende ihn dir aber gerne ,nach Hause .-)