Erstellt am 14.02.2015 um 07:57 Uhr von nicoline
Mal abgesehen davon, wie ich das finde, kommt es darauf an, ob der Samstag in eurem Betrieb ein regulärer Arbeitstag ist!
Erstellt am 14.02.2015 um 09:13 Uhr von gironimo
Samstag ist eben ein Werktag und wenn da gearbeitet wird, stimmen doch die Voraussetzungen, dass die BR-Arbeit während der Arbeitszeit stattfindet. Ansonsten müsste man sich fragen, welche betrieblichen Gründe vorliegen, die die BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit rechtfertigen.
Was dies unter dem Aspekt, dass diese Zeit ja zunächst einmal als Freizeit auszugleichen ist bringen soll, verschließt sich mir.