Betriebsvereinbarung möglich obwohl GBV schon regelt, weil nie ein Auftrag dazu von uns an GBR ?
Hallo, wir haben in unserem recht großen Unternehmen einen GBR und einige Dutzende BR. Der GBR hat vor einigen Jahrzehnten eine Betriebsvereinbarung zu einem Thema erstellt, für das eigentlich der BR zuständig wäre. Unser BR hat den GBR nie dazu beauftragt. Auf Nachfrage konnte mir noch nicht erklärt werden, wer damals den GBR eigentlich beauftragt hat. Ich geh jetzt mal netterweise davon aus, dass irgendein anderer BR das damals getan hat. Meine Frage: Wir wollen örtlich etwas anders regeln, als in der GBV geregelt ist. Können wir mit dem AG eine BV verabschieden, die etwas von der GBV geregeltes anders regelt, weil wir ja den GBR nie dazu beauftragt haben es für uns zu regeln?
Community-Antworten (4)
12.02.2015 um 20:33 Uhr
Wenn doch klar ist, dass für die BV eigentlich der örtliche BR zuständig ist, könnt Ihr auch eine BV abschließen.
Bei Unstimmigkeiten könnt Ihr diesen Punkt ja ggf. auch rechtlich klären lassen.
17.02.2015 um 12:48 Uhr
Zunächst einmal sollte geklärt werden, ob hier wirklich der örtliche BR zuständig ist. Worum es also genau geht. Sofern hier nicht etwas falsches vermutet wird, ist die Vereinbarung des GBR sowieso ungültig, da der GBR nur dann eine Vereinbarung treffen darf, für die er zuständig ist (und nicht der BR).
17.02.2015 um 14:43 Uhr
Hallo, ja es geht hier um eine Sache, die örtlich geregelt werden kann. Das ist nicht umstritten.
Der GBR hatte es damals geregelt, und hatte wohl einen Auftrag dafür. Wenn dem so war, hat er das machen dürfen. Wir werden jetzt aber wohl bald beschließen, dass wir für unseren BR die Beauftragung an den GBR zurziehen, und dann können wir das hier komplett selber regeln.
17.02.2015 um 15:41 Uhr
Löter Du müsstest noch mitteilen, WIE die Sache seinerzeit vom GBR geregelt wurde. Je nach Lage, kann der örtliche br gar nichts mehr...
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