Erstellt am 12.02.2015 um 16:45 Uhr von Pjöööng
Nein!
Der Urlaub ist möglicherweise bereits zum 31.12.2014 verfallen.
Erstellt am 12.02.2015 um 16:51 Uhr von Chicago
Bis jetzt konnten wir den Resturlaub immer bis März wegnehmen. Dann ist er erst verfallen. Aber hätte es dazu nicht wenigstens eine Info seitens der GL geben müssen.?
Erstellt am 12.02.2015 um 16:55 Uhr von Pjöööng
Möglicherweise liegt eine betrieblcihe Übung vor.
Erstellt am 12.02.2015 um 17:02 Uhr von Chicago
Ja, bei uns wird zurzeit von seitens der GL viel geübt.? wir bekommen jetzt auch monatlich Urlaub und Weihnachtsgeld zu je 1|12tel damit unsere Firma auf dem Mindestlohn kommt nur das der am Ende der Rechnung steht und nicht am Anfang. Grundlohn je Std. 8.50?.
Erstellt am 12.02.2015 um 17:05 Uhr von Pjöööng
Da wird zur Zeit viel Schindluder getrieben. Leider hat uns unsere Regierung wieder mal nur einen Gesetzesrahmen geliefert und wartet nun darauf, was die Gerichte daraus machen. Das wird alles noch spannend.
Erstellt am 12.02.2015 um 17:18 Uhr von Chicago
Ja, wir im BR haben allen zu einem Widerspruch geraten.
Erstellt am 13.02.2015 um 10:10 Uhr von Quietschbeule
Das Gesetz sieht keine Ausbezahlung von Urlaub vor. Im Gegenteil. Urlaub kann nur dann ausgezahlt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Bei fortlaufenden Beschäftigungsverhältnis ist dies nicht möglich. Siehe Bundesurlaubsgesetz § 7