Inflationsausgleichsprämie nicht für alle Mitarbeiter
Hallo zusammen, wir sind ein nicht tarifgebundener Betrieb der vor einigen Jahren einen anderen Betrieb mit Anerkennungstarifvertrag übernommen hat. Die meisten MA dieses Betriebs haben gegen eine Sonderzahlung ein Jahr nach dem Betriebsübergang auf diesen Anerkennungstarifvertrag verzichtet.
Jetzt gibt es für alle MA eine Inflationsausgleichsprämie, ausgenommen MA die den Anerkennungstarif nicht unterschrieben haben, da diese durch den Anerkennungstarifvertrag Weihnachtsgeld erhalten, die anderen MA aber nicht.
Meine Frage: Greift hier das AGG und steht diesen MA zusätzlich zum Weihnachtsgeld die Inflationsausgleichsprämie zu?
Danke im Voraus
Community-Antworten (12)
22.11.2022 um 08:49 Uhr
das hängt davon ab, aufgrund welcher Vereinbarung die Prämie gezahlt wird? aufgrund eines Tarifabschlusses? aufgrund einer BV? ohne zusätzliche Grundlage, der AG verteilt nach eigenem Ermessen?
je nachdem was dann ggf im TV oder in der BV vereinbahrt wurde und was ggf.der BR als Verteilungsgrundlage evrhandelt hat.
Grundsätzlich ist Ungleichbehandlung ja nicht verboten, nur auf den Grund kommt es ggf. an.
22.11.2022 um 10:37 Uhr
Die Prämie von 1500 Euro bekommen alle MA, auch die Azubis und Teilzeitkräfte durch eine BV (kein Tarifvertrag, vertraglich kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart)
Die MA mit dem Anerkennungstarif werden ausgenommen, da sie durch diesen Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten.
22.11.2022 um 10:39 Uhr
Nachtrag: Weihnachtsgeld wird freiwillig oft bezahlt, dieses Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Lage eben nur für die MA mit Anerkennungstarifvertrag
22.11.2022 um 10:58 Uhr
Ob
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html
hier greift, müsste man einen Profi fragen. Ich denke, es sieht sehr danach aus. Nur bekommen ja beide Gruppen Geld ... von daher ist es etwas komplexer, als es auf den ersten Blick aussieht.
22.11.2022 um 11:39 Uhr
Genau @celestro, das ist mein Problem.
Wir als BR haben erreicht, dass auch die Azubis und Teilzeitkräfte nicht nur einen anteiligen Betrag bekommen, wir haben dann aber auch zugestimmt, dass die MA mit dem Anerkennungstarifvertrag außen vor bleiben, weil sie (im Gegensatz zu allen anderen Beschäftigten) ihr tarifliches Weihnachtsgeld bekommen.
22.11.2022 um 12:08 Uhr
@Celestro: die Benachteiligungen aus §2 finden dann Anwendung, wenn sie aufgrund "der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" (siehe §1) stattfinden. Was solls hier denn sein? AGG wohl eher nicht ...
22.11.2022 um 12:12 Uhr
@wdliss
Sehr gutes Argument! Bliebe noch der "arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz":
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html
22.11.2022 um 12:38 Uhr
das AGG ist für mich nicht einschlägig. §1 AGG "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Ob der TV für mich wirkt wird man darunter nicht definieren können.
Wenn dann bist du Gleichbehandlungsgrundsatz https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html
Stellt sich dann die Frage ist die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt. Ich wäre aus BR-Sicht kritisch. Aber das mag ein Richter anders sehen.
Upps... celestro und ich haben den gleichen Link gefunden.... mir wurde deine Antwort erst angezeigt als die Antwort gesendet wurde. Portal spinnt mal wieder
22.11.2022 um 12:48 Uhr
Ich werfe einfach mal den Link mit ein:
22.11.2022 um 12:52 Uhr
22.11.2022 um 13:21 Uhr
wenn das ein freiwillige Leistung ist, dann käme evt. das in Frage
24.11.2022 um 07:45 Uhr
Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen
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