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Betriebsratsarbeit - wieviel Zeit kann ich täglich als nicht Freigestellter für BRarbeit nutzen?

M
migele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo das ich mich bei meinem Vorgesetzten abmelde wenn ich BRarbeit mache ist klar, aber wieviel zeit kann ich täglich als nicht freigestellter für BRarbeit nutzen ist 1 Stunde vertretbar? Gibt es hier vorgaben?

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Community-Antworten (2)

H
Heini

20.09.2006 um 23:14 Uhr

Die Arbeitsbefreiung gem. §37 Abs.2 BetrVG muss für die Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich sein. Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht. Ob eine Arbeitsbefreiung erforderlich ist, kann nur anhand der konkreten Umstände beantwortet werden. Die Erforderlichkeit laut BAG, ist vom BR Mitglied eigenverantwortlich zu entscheiden und das nach gewissenhafter Überlegung und unter Abwägung der Interessen des Betriebes, des Betriebsrates und der Belegschaft. Ist das BR Mitglied nun zum Schluss gekommen die BR Arbeit müsse täglich eine Stunde sein, dann ist es so. Hat ein BR die Erforderlichkeit der Freistellung gewissenhaft geprüft und stellt sich später heraus, dass sie nicht notwendig war, so dürfen ihm hieraus keine Nachteile entstehen.

W
Waschbär

21.09.2006 um 07:56 Uhr

migele

per "teo", hast du soviel zeit wie du brauchst......

allerdings sollte der Zeitrahmen, vertretbar sein. GGF regelung/absprache bei euch in der runde.

siehe auch heini

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