Erstellt am 11.11.2008 um 15:31 Uhr von DonJohnson
Nach §99 BetrVG muß der AG die Zustimmung vom Gremium für Neueinstellungen oder Versetzungen einholen. Das wurde anscheinend hier nciht gemacht. Einen Konflikt zwischen BR und Arbeitssicherheit kann ich so nicht erkennen - vielleicht erklärst du das mal genauer.
Erstellt am 11.11.2008 um 16:07 Uhr von Tanzbär
Der Betriebsrat muss der Bestellung der Fachkraft für AS zustimmen. Sie arbeitet eng mit dem Gremium zusammen (ich bin zB Fachkraft für AS und BR-Vorsitzender, also ideal).
Die Fachkraft ist nicht dem Geschäftsführer unterstellt, sondern beratend tätig.
Und mal ganz nebenbei: Um das im Volljob zu machen, müsst Ihr schon eine richtige Masse an Mitarbeitern haben ... ;)