Aufbewahrungsfrist von BR- Unterlagen
Hallo, in unserer Betriebsstätte gibt es keinen BR mehr. Wir als ausgeschiedene BRM haben uns die Frage gestellt wie lange BR Unterlagen aufgehoben werden müssen. Wir haben uns bei einigen Stellen informiert und ganz unterschiedliche Informattionen erhalten. Z. B. folgende:
-Aufbewahrungsfrist 10 Jahre, -Unterlagen vernichten, -Unterlagen mitnehmen
Kann mir jemand von Euch uns ine definitive Aussagen geben? Da wir monentan in einer Umbauphase sind, soll unser bzw. ehemaliger BR-Schrank gelagert werden.
Community-Antworten (4)
11.02.2015 um 21:15 Uhr
Es gibt Archiv-Anbieter, bei denen man Unterlagen sicher lagern kann. Ich würde sie dort 10 Jahre einlagern. Man kann dort vereinbaren, dass ein neuer BR diese dann anfordern kann.
12.02.2015 um 11:25 Uhr
Die Unterlagen müssen laut einem WAF Seminar so lange aufbewahrt werden wie man sie benötigt. Und das kann auch schonmal länger als 10 Jahre sein, beispielsweise wenn es um personelle Einzelmaßnahmen aus 1985 geht - der Mitarbeiter kann ja noch im Unternehmen arbeiten, also könnte seine Einstellung noch relevant sein. Und so kann man eigentlich bei vielen Dingen argumentieren, Beispielsweise haben wir aus 1980 Unterlagen von der Einigungsstelle zu einer BV noch immer im Schrank stehen da die BV noch etwas regelt.
12.02.2015 um 12:43 Uhr
Ja, wenn die waf das sagt...
12.02.2015 um 12:57 Uhr
Zitat (Fragenmann): "Und das kann auch schonmal länger als 10 Jahre sein, beispielsweise wenn es um personelle Einzelmaßnahmen aus 1985 geht - der Mitarbeiter kann ja noch im Unternehmen arbeiten, also könnte seine Einstellung noch relevant sein. "
Könntest Du mir butte mal einen Fall konstruieren bei dem die 30 Jahre zurückliegende Einstellung mitbestimmungsrechtlich noch relevant sein könnte?
Ich finde es immer wieder erstaunlich wie BRe meinen, Dinge langzeitaufbewahren zu müssen, wo sie dem Arbeitgeber die Bude einrennen würden wenn dieser Unterlagen so lange aufbewahren würde.
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