Erstellt am 11.02.2015 um 20:15 Uhr von gironimo
Es gibt Archiv-Anbieter, bei denen man Unterlagen sicher lagern kann. Ich würde sie dort 10 Jahre einlagern. Man kann dort vereinbaren, dass ein neuer BR diese dann anfordern kann.
Erstellt am 12.02.2015 um 10:25 Uhr von Fragenmann
Die Unterlagen müssen laut einem WAF Seminar so lange aufbewahrt werden wie man sie benötigt.
Und das kann auch schonmal länger als 10 Jahre sein, beispielsweise wenn es um personelle Einzelmaßnahmen aus 1985 geht - der Mitarbeiter kann ja noch im Unternehmen arbeiten, also könnte seine Einstellung noch relevant sein.
Und so kann man eigentlich bei vielen Dingen argumentieren, Beispielsweise haben wir aus 1980 Unterlagen von der Einigungsstelle zu einer BV noch immer im Schrank stehen da die BV noch etwas regelt.
Erstellt am 12.02.2015 um 11:43 Uhr von Kölner
Ja, wenn die waf das sagt...
Erstellt am 12.02.2015 um 11:57 Uhr von Pjöööng
Zitat (Fragenmann):
"Und das kann auch schonmal länger als 10 Jahre sein, beispielsweise wenn es um personelle Einzelmaßnahmen aus 1985 geht - der Mitarbeiter kann ja noch im Unternehmen arbeiten, also könnte seine Einstellung noch relevant sein. "
Könntest Du mir butte mal einen Fall konstruieren bei dem die 30 Jahre zurückliegende Einstellung mitbestimmungsrechtlich noch relevant sein könnte?
Ich finde es immer wieder erstaunlich wie BRe meinen, Dinge langzeitaufbewahren zu müssen, wo sie dem Arbeitgeber die Bude einrennen würden wenn dieser Unterlagen so lange aufbewahren würde.